LAbg Anja Scherzerg gab in Vertretung von LH-Stv. Landbauer im Beisein von BR Sebastian Stark, Bürgermeister Günter Schalko und Vertreter des NÖ Straßendienstes den fertiggestellten Geh- und Radwegabschnitt entlang der Landessstraße B 5 in Eisgarn frei.
Um die Katastralgemeinde Klein-Radischen an Eisgarn verkehrssicher anzuschließen, hat die Marktgemeinde Eisgarn, unterstützt durch die Radwegförderung des Landes NÖ, ein Geh- und Radwegprojekt entlang der Landesstraße B 5 umgesetzt.
Die Radverkehrsanlage wurde beidseitig an das bestehende, asphaltierte, innerörtliche Landesstraßennetz bzw. Gemeindestraßennetz - auf dem Fahren im Mischverkehr möglich ist - angeschlossen. Zielsetzung war, die wichtigen Quell- und Zielpunkte sowie die in der Gemeinde befindlichen Alltags- und Freizeiteinrichtungen sicher mit dem Fahrrad erreichen zu können.
Durch die bauliche Umsetzung wurde der Alltagsradverkehr von der Landesstraße B 5 auf die neue, getrennt geführte Radverkehrsanlage verlagert und somit die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer wesentlich erhöht. Die Landesstraße B 5 ist mit einem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen von rund 3.200 Fahrzeugen am Tag frequentiert. Eine direkte Anbindung an die beiden regionalen Radrouten „Waldviertel-Radweg“ und „Waldviertler Wasserlandschafts-Radweg“ ist ebenfalls gegeben.
Zur Ausführung
Das Projekt verläuft an der Ostseite der Landesstraße B 5 bis zum südlichen Ortsende von Eisgarn. Mit einem entsprechenden Konstruktionsaufbau wurde der rund 530 m lange Abschnitt in einer asphaltierten Breite von 2,30 m mit einem beidseitigen Bankett von bis zu 0,50 m ausgeführt.
Der erforderliche Sicherheitsstreifen zur Landesstraßenfahrbahn von mindestens 0,50 m ist durchgängig gegeben. Die bestehenden Beleuchtungsmasten wurden den neuen Gegebenheiten angepasst.Die Arbeiten wurden von der Straßenmeisterei Schrems mit Bau- und Lieferfirmen der Region durchgeführt. Die Förderabwicklung erfolge durch den NÖ Straßendienst. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund € 195.000,- wobei 70% vom Land NÖ und 30% von den Marktgemeinde Eisgarn getragen werden.