Entscheidung nicht rechtskräftig

Auf Frau in NÖ mit Messer eingestochen: Einweisung für 54-Jährigen

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Die Entscheidung ist Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig.

Korneuburg. Der Prozess um eine Bluttat in Bisamberg (Bezirk Korneuburg) vom August 2022 hat am Freitag in Korneuburg mit einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher für einen 54-Jährigen geendet. Der serbische Staatsbürger soll mit einem Teppichmesser auf seine Ehefrau eingestochen, dabei aber unter dem Einfluss einer schweren psychischen Erkrankung gehandelt haben. Die Entscheidung ist Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig.

Verübt worden war die Tat in der Nacht auf den 23. August vergangenen Jahres. Für den in Wien lebenden Betroffenen hatte ein aufrechtes Betretungs- und Annäherungsverbot bestanden. Trotzdem verübte er einen Einbruch in ein Wohnhaus in Bisamberg. Die dort aufhältige 45-Jährige hörte verdächtige Geräusche und verständigte via Notruf die Polizei.

Mann von den Beamten fixiert und festgenommen

Mehrere Streifen aus dem Bezirk Korneuburg rückten aus und erwischten den serbischen Staatsbürger auf frischer Tat. Er wurde von den Beamten fixiert und festgenommen. Auf die Frau wurde früheren Polizeiangaben zufolge mehrmals eingestochen, aber auch eingeschlagen. Die 45-Jährige erlitt u.a. Stich- und Schnittwunden. Sie wurde in das Landesklinikum Korneuburg gebracht.

Das Urteil des Geschworenensenates ist dem Gericht zufolge anklagekonform wegen versuchten Mordes und gefährlicher Drohung gefallen. Es ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet hat.

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