Eine dreiste Reinigungsfirma schickte ihre illegal beschäftigten Arbeiter ins Finanzamt zum Fensterputzen. Jetzt drohen schwerwiegende Konsequenzen.
Am 27. April sah sich die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung mit einer äußerst kuriosen, vor allem aber dreisten Vorgehensweise einer Reinigungsfirma konfrontiert. Die illegal beschäftigen Fensterputzer des Unternehmens wurden ausgerechnet zur Dienststelle des Finanzamts in Melk geschickt, um ihre Arbeit zu verrichten.
Bei einer routinemäßigen Kontrolle der Finanzpolizei stellte sich heraus, dass zwei der drei Fensterputzer illegal beschäftigt waren. Ein Serbe verfügte weder über eine arbeitsmarktbehördliche Bewilligung noch war er bei der Sozialversicherung angemeldet. Der zweite illegal Beschäftige war ebenfalls nicht sozialversichert. Lediglich der Vorarbeiter war ordnungsgemäß beschäftigt.
Schwerwiegende Konsequenzen drohen dem Unternehmen
Die Finanzpolizei verständigte das Bundesamt für Fremden- und Asylwesen sowie die zuständige Polizeiinspektion. Der illegal aufhältige Mitarbeiter wurde umgehend festgenommen. Den Auftrag erhielt ursprünglich ein anderes Reinigungsunternehmen nach einer öffentlichen Ausschreibung durch die Bundesbeschaffung. Allerdings dürfte dieses - ohne das Finanzamt darüber zu informieren und entgegen des abgeschlossenen Vertrages - ein Subunternehmen beauftragt haben.
Für die Reinigungsfirma könnte dieser Vorfall schwerwiegende Konsequenzen haben. Mehrere Verstöße gegen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, dasAusländerbeschäftigungsgesetz und wegen Abgabenhinterziehung. Auch ein Ausschluss von künftigen öffentlichen Aufträgen droht.
„Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Sie verzerrt den Wettbewerb und sorgt für einen beträchtlichen Entfall von Abgaben. Daher ist die Finanzpolizei dazu angehalten, redliche Unternehmen durch regelmäßige Kontrollen zu schützen“, erklärt Finanzminister Magnus Brunner.