Die zwei Freunde lockten einen Burschen auf den friedhof und stachen zu.
Mit zwei Schuldsprüchen plus Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hat am Landesgericht Korneuburg am Donnerstagabend ein Prozess um eine fast tödliche Messerattacke auf einen 18-Jährigen auf dem Friedhof in Hollabrunn geendet. Der 18-jährige Erstangeklagte wurde wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, der Beitragstäter (23) wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zu drei Jahren. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Bluttat
Nach der Bluttat hatte der Erstangeklagte die Rettung
verständigt - das von mehreren "kräftigen" Stichen in Brust und Kopf
getroffene Opfer überlebte knapp: Der Schwerverletzte wurde im Wiener AKH
durch intensivmedizinischen Einsatz nach einem eineinhalbstündigem
Herzstillstand reanimiert und schließlich gerettet.
"Blutsbrüderschaft"
Am 30. März hatten sich die
drei in der Wohnung des 23-Jährigen getroffen, Bier getrunken und sich
unterhalten. Die beiden 18-Jährigen hätten überdies "Blutsbrüderschaft"
geschlossen und sich dafür Schnitte am Bauch zugefügt. Im Gespräch über
religiöse Themen sei das spätere Opfer den beiden anderen durch seine
Rechthaberei auf die Nerven gegangen. Deshalb hätten sie per SMS-Texten am
Handy-Display verabredet, ihn auf den Friedhof zu locken und ihm dort einen
"Denkzettel" zu verpassen.
"Blödes Ritual"
Sie legten sich zunächst auf den
Boden und betrachteten den Sternenhimmel, ehe der damals 17-Jährige auf den
knapp älteren Jugendfreund einstach - er habe neben dessen Körper stechen
wollen, um ihn zu erschrecken, gab der Täter danach an. Massive Kampfspuren
im Schotter fanden sich im Umkreis von 14 Metern. Als das Opfer nur mehr
röchelte, rannte der 23-Jährige "in Panik", wie er heute sagte, heim, der
Täter rief seine Freundin und danach den Notruf 144 an, wobei er von einem
Verletzten nach einem "blöden Ritual" berichtete. Aufgrund dieser Handlung
sprach sein Anwalt von einem "Rücktritt vom Versuch". Der 23-Jährige wollte,
weil er mit Kopfhörern Musik gehört hatte, von der Dramatik der "Rangelei"
nichts mitbekommen haben und bekannte sich nur der unterlassenen
Hilfeleistung schuldig.
Bierrausch
Der Erstangeklagte gab an, sich auch wegen des
vorangegangenen Bierkonsums nicht an das Geschehen zu erinnern. Nach der
Festnahme waren bei ihm 1,4 Promille gemessen worden. Immer wieder versuchte
der Richter, Näheres über die angesprochenen Rituale zu erfahren -
vergeblich.
Geistig abnorme Verbrecher
Laut den psychiatrischen Gutachten
waren bei beiden Beschuldigten die Voraussetzungen für eine Unterbringung in
einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gegeben. Die Prognosen
hinsichtlich der vorliegenden schweren psychischen Störungen - beim
23-Jährigen in Richtung Borderline-Typus, beim 18-jährigen Erstangeklagten
wegen emotionaler Instabilität und Impulsivität - seien ungünstig.