Beim Sturm Emma wurde ein 20-Jähriger von einem Baum erschlagen. Jetzt ermittelt deswegen die Staatsanwaltschaft.
Der Tod einer 20-Jährigen während des Sturms "Emma" in St. Pölten vom 1. März hat womöglich juristische Konsequenzen. Ein 40-jähriger Stadtgärtner muss sich wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor Gericht verantworten. Die junge Frau war von einem unstürzenden Baum erschlagen worden. Die Pappel sei zu diesem Zustand bereits in einem derart schlechten Zustand gewesen, dass entsprechende Maßnahmen bereits vor dem Unfall zu treffen gewesen seien, so Gerhard Sedlacek, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, am Dienstag.
Fehlende Maßnahmen
Es sei vorhersehbar gewesen, dass der
Baum umzustürzen gedroht habe, so Sedlacek unter Berufung auf ein
forsttechnisches Gutachten. Es hätten Maßnahmen getroffen werden müssen, um
ein Knicken der Pappel, die zum Unglückszeitpunkt "ausgehöhlt gewesen sei,
zu verhindern. Ein Termin für den Prozess stand vorerst noch nicht fest,
Sedlacek erwartete diesbezüglich in der kommenden Woche nähere Erkenntnisse.
Als Sturm "Emma" am 1. März auch über Niederösterreich fegte, knickte ein Baum in der St. Pöltner Josefstraße und stürzte auf ein vorbeifahrendes Cabrio. Eine 20-Jährige kam ums Leben, drei weitere Personen wurden verletzt.