Wien

Fall Kührer: Schuldspruch rechtskräftig

Teilen

OGH leitet Berufung über die Strafe wurde dem Oberlandesgericht weiter.

Im Mordfall Julia Kührer hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Dienstag die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Geschworenengerichtes zurückgewiesen. Die Berufung über die Strafe wurde dem Oberlandesgericht weitergeleitet, teilte das Landesgericht Korneuburg am Mittwoch in einer Aussendung mit.

Der Angeklagte (51) war am 26. September in Korneuburg des Mordes schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Geschworenen entschieden diesbezüglich mit 7:1 Stimmen. Auf dem Grundstück des Ex-Videothekbesitzers war im Juni 2011 die verbrannte Leiche der fünf Jahre zuvor aus Pulkau im Weinviertel verschwundenen Julia Kührer - damals 16 - gefunden worden. Der Beschuldigte beteuerte, dem Mädchen nichts angetan zu haben. Die Anklage hatte sich auf Indizien und Gutachten gestützt. Die Verteidigung meldete Nichtigkeit und Berufung an.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.

Fall Kührer: Hier wurden die Knochen gefunden