St. Pölten

Frau niedergestochen - 18 Jahre Haft

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Geschworene werteten Messer-Attacke als versuchten Mord - Urteil nicht rechtskräftig.

Wegen versuchten Mordes an seiner Exfrau ist ein 29-jähriger Tunesier am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das einstimmige Urteil der Geschworenen ist nicht rechtskräftig: Der Mann, der eine Tötungsabsicht bestritten hatte, legte volle Berufung ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Erschwerend wurde gewertet, dass die Gewalttat in der Probezeit drei Monate nach einer einschlägigen Verurteilung - und vor allem vor den Augen des gemeinsamen zweijährigen Sohnes - verübt worden war. Schauplatz war ein Parkplatz vor einem St. Pöltner Möbelhaus, in dessen Restaurant sich das in Scheidung begriffene Paar zu einer Aussprache getroffen hatte. Der Mann stieg anschließend gegen ihren Willen in ihr Auto, zog ein Küchenmesser mit 17 Zentimeter langer Klinge aus seiner Jackentasche und stach es ihr in den Brustkorb - der nach unten verlaufende Stichkanal war laut dem Gerichtsmediziner 20 Zentimeter lang und führte zu ausgedehnten Einblutungen.

Mehrere Passanten, die Schreie gehört hatten und sahen, wie der Mann vor dem Wagen mit Fäusten auf die auf dem Boden liegende Frau einschlug, kamen dem Opfer zu Hilfe bzw. rannten dem flüchtenden Täter nach und hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. Sie hätte sich selbst gestochen, habe er zu ihnen gesagt, meinten die Zeugen.

Staatsanwältin Kathrin Bauer skizzierte den Werdegang der von Eifersucht des Mannes belasteten Beziehung von einem Urlaubsflirt in Tunesien 2006 zur Heirat ein Jahr später und der jungen Ehe in Österreich, wo die Frau 2009 dann erstmals geschlagen wurde. Nach der Verurteilung des Mannes im Sommer 2012 zog sie einen Schlussstrich und trennte sich von ihm. Am 20. November bekam er die Ladung für den Scheidungstermin am 5. Dezember - vier Tage später eskalierte das Treffen.

Er habe seine Frau nicht geschlagen, meinte der 29-Jährige heute. Die Richterin hielt ihm mehrmals Aussagen des Opfers vor, die eine andere Sprache sprachen. "Schlampe" sei sein "Lieblingswort" gewesen, die Österreicherin durfte keine Bekannten treffen, schilderte sie ihre zunehmende Angst vor seiner Eifersucht und Aggressivität.

Aus psychiatrischer Sicht war der Mann zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig und befand sich nicht in einem psychischen Ausnahmezustand. Es wurde auch keine geistige oder seelische Abartigkeit festgestellt. Es tue ihm leid, sagte er, bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen.

Erschwerungsgründe
Zur Strafbemessung führte Richterin Doris Wais-Pfeffer aus, dass Erschwerungsgründe vorlagen: Die gewaltvolle Tat wurde in der Probezeit verübt. Weiters hatte der Angeklagte keine Rücksicht darauf genommen, dass der gemeinsame zweijährige Sohn des - damals vor der Scheidung stehenden - Paares die Messerattacke im Auto auf dem Parkplatz vor einem St. Pöltner Möbelhaus mitansehen musste. Laut einer Zeugin habe das Kind geweint, erinnerte die Richterin.

Einzig mildernd sei, dass es lediglich beim Tötungsversuch geblieben war. Der schwerverletzten 29-Jährigen waren Passanten zu Hilfe gekommen, und sie wurde unverzüglich ins Krankenhaus gebracht.

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