Der Gärtner wurde dafür verantwortlich gemacht, dass beim Sturmtief "Emma" ein Baum auf ein Auto fiel und die Insassin starb. Das Urteil: Freispruch.
Der 44-Jährige sei nicht für die Baumkontrolle verantwortlich, begründete Einzelrichterin Andrea Humer den Freispruch.
Nicht fahrlässig gehandelt
Der Beschuldigte erledige seine
Arbeit gewissenhaft, er habe nicht fahrlässig gehandelt, sondern faktisch
sorgfältig kontrolliert. Bei visueller Kontrolle der vitalen Pappel sei die
durch den inneren Hohlraum beeinträchtigte Statik des Baumes nicht zu
erkennen gewesen. Außerdem verwies Humer darauf, dass das Unglück am 1. März
während des Sturmtiefs "Emma" passierte. Vor den orkanartigen Stürmen sei im
Radio Tage zuvor und dann halbstündlich gewarnt worden, es wurde geraten,
Autofahrten zu vermeiden.
Staatsanwältin Christiane Burkheiser gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
"Keine augenscheinlichen Schäden"
Der Wiener
Gartenbauingenieur verteidigte sich im Prozess: "Der Baum hatte keine
augenscheinlichen Schäden", er war nicht abgestorben, sondern
hatte Knospen und frische Austriebe, betonte der 43-Jährige. Zur Tatsache,
dass die Pappel innen hohl war, meinte der Experte, das sei normal für alte
Bäume, und habe statisch keine große Relevanz. "Eine
Klopfkontrolle bringt gar nichts", widersprach der Zeuge dem Gutachten
von Forstwirt Eberhard Nossek, dass dadurch die Gefahr erkennbar gewesen
wäre.
Verletzte noch immer im Krankenstand
Der Baum war am 1. März
2008 während des über Österreich hinwegfegenden orkanartigen Sturmtiefs "Emma"
in der Josefstraße in zwei Teile gebrochen und auf zwei Pkw gestürzt. Der
Lenker des BMW Cabrios, der bei dem Unfall seine Freundin verloren hatte,
erlitt wie seine Mutter im Fonds u.a. schwere Kopf-und Gesichtsverletzungen.
Beide waren wochenlang im Krankenhaus und sind noch immer im Krankenstand.
Zum schrecklichen Geschehen selbst konnten sie wenig sagen: Es ging so
schnell, stürzen sahen sie beide den Baum nicht.