Sturm "Emma" wütete in St. Pölten - ein Baum stürzte um und tötete eine Frau. Der Stadtgärnter wurde geklagt - und nun freigesprochen.
Der Freispruch für einen St. Pöltner Stadtgärtner, der im Zusammenhang mit einem Unfall beim Sturmtief "Emma" erfolgte, ist rechtskräftig. Der 44-Jährige stand im August des Vorjahres wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor Gericht und wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft habe nun ihren Berufungsantrag zurückgezogen, so der Vizepräsident des Landesgerichtes St. Pölten, Franz Cutka, am Donnerstag.
Im Cabrio erschlagen
Ein Baum war am 1. März 2008 während des
über Österreich hinwegfegenden orkanartigen Sturmtiefs "Emma" in der
Josefstraße in zwei Teile gebrochen und auf zwei Pkw gestürzt. Drei
Insassen eines BMW-Cabrio erlitten u.a. schwere Kopfverletzungen, die
Freundin des Lenkers starb. Der Lenker eines KIA Sportage kam mit leichten
Blessuren davon.
Beim Prozess hieß es von der Staatsanwaltschaft, dass der 44-Jährige als Verantwortlicher eine ordnungsgemäße Sichtkontrolle durchführen und den schlechten Zustand der Pappel erkennen hätte müssen. Es erging ein Freispruch für den Stadtgärtner, in der Urteilsbegründung erläuterte Richterin Andrea Humer damals, dass der 44-Jährige nicht für die Baumkontrolle verantwortlich sei. Der Mann erledige seine Arbeit gewissenhaft, er habe nicht fahrlässig gehandelt, sondern faktisch sorgfältig kontrolliert.
Hohlraum nicht erkennbar
Bei visueller Kontrolle der vitalen
Pappel sei die durch den inneren Hohlraum beeinträchtigte Statik des Baumes
nicht zu erkennen gewesen. Außerdem verwies Humer darauf, dass das Unglück
am 1. März während des Sturmtiefs "Emma" passierte. Vor den orkanartigen
Stürmen sei im Radio Tage zuvor und dann halbstündlich