Instrumentenlandeverbot

Heli-Explosion nach fataler Entscheidung

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Beim Absturz eines Hubschraubers von Hans Peter Haselsteiner spricht alles für fatale Fehlentscheidung. 

Kurz nachdem der Kärntner Pilot Roland P. - ein Supermarkt-Eigentümer und zweifacher Vater aus dem Lesachtal in Kärnten -den Politiker und Unternehmer Haselsteiner (77) am Semmering abgesetzt hatte, wollte er mit der Bell 429 zum Heimatflughafen in Wiener Neustadt Ost (LOAN) und dort wohl direkt in unmittelbarer Nähe zum Hangar landen.

Und das, obwohl ihm bei der Routenplanung völlig klar gewesen sein muss, dass sein Ziel im dichten Nebel mit Sichtweiten unter 500 und am Boden bei nur knapp 200 Metern lag.

Obendrein dürfen bereits seit Sommer auf den Flughäfen Bad Vöslau (LOAV) und in Wiener Neustadt keine Flüge nach Instrumentenflugregeln mehr durchgeführt werden -nachdem die sogenannten "IFR-Cloudbreaking Procedures" wegen einer Prüfung (hinter vorgehaltener Hand wegen bürokratischen Gründen) derzeit außer Kraft gesetzt sind. Was noch bis Ende des Jahres gilt.

Kurz zusammengefasst bedeutet das, dass P. bei derart sichtwidrigen Verhältnissen -bei denen er auf Instrumente angewiesen war - nicht dort bzw. an einem Standort mit gültigem Verfahren (zum Beispiel in Wien) hätte landen müssen.

Haselsteiner völlig »geschockt und fertig«

Die Flugunfallkommission hat am Montag jedenfalls akribische Ermittlungen zur Ursache an Ort und Stelle aufgenommen. Auch das Landeskriminalamt sicherte Spuren. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt erwartet einen Bericht zu den Erhebungen. Dann wird entschieden, ob weitere Ermittlungsschritte gesetzt werden sollen.

Schock. Multi-Millionär Haselsteiner zeigte sich angesichts der Tragödie und dass er ihr so knapp entkommen war in einer ersten Stellungnahme "völlig geschockt und fertig".
 

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