Freispruch von Tulln

Skandal: Abgetaucht statt in Schubhaft

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Einer der beiden Asylwerber soll definitiv das Weite gesucht und das Land verlassen haben.

Noch sind die Frei­sprüche von Tulln nach der mutmaßlichen Vergewal­tigung einer 15-Jährigen nicht rechtskräftig – wie berichtet, legte die Staatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde ein. Doch zumindest für eins hätte die Justiz und Exekutive sofort sorgen können: Dass die Verdächtigen so lange nicht ab- oder wegtauchen, bis der OGH das Urteil bestätigt oder der Prozess möglicherweise neu gestartet werden muss.

Um das zu gewährleisten, hätte man die beiden 19-Jährigen einfach in Anschlusshaft – in U-Haft oder in Schubhaft – nehmen können, statt sie sofort auf freien Fuß zu setzen. Für eine Schubhaft spricht ihr Asylstatus: ÖSTERREICH-Infos zufolge läuft gegen den ­Somalier ein Asylaberkennungsverfahren. Er wird nur noch subsidiär bei uns geduldet. Obendrein soll er in der U-Haft einen anderen ­Insassen sexuell genötigt ­haben, ein entsprechendes Verfahren läuft (hier wäre auch die U-Haft möglich).

Landesregierung strich die Grundversorgung

Beim Afghanen wiederum soll es sich um einen eindeutigen „Dublin-Fall“ handeln. Das heißt, der Flüchtling ist bei seinem Eintritt in die EU zuerst in einem anderen Staat registriert worden und müsste daher auch dorthin abgeschoben werden. Dem Vernehmen nach gehört er nach Italien. Wo sich die beiden jungen Männer, die den Volkszorn so erregen, tatsächlich aufhalten, weiß derzeit niemand. Die Landesregierung strich ihnen wegen der Probleme im Asylstatus jedenfalls die Grundversorgung – einer dürfte daraufhin wie ein möglicher dritter Komplize, der allerdings nie vor Gericht stand, aus Österreich geflüchtet sein. Der andere soll bei Freunden in einem anderen Bundesland Zuflucht gesucht haben.

Derzeit warten alle auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes. Hebt er das Skandal-Urteil wieder auf? Und wo sind dann die Angeklagten?

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