Nicht rechtskräftig

Lebensgefährtin in NÖ getötet - Lebenslange Haft für 54-Jährigen

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Wegen Mordes - Nicht rechtskräftig - Vorsitzender Richter: "Beziehungstat, die absolut verwerflich ist".

Korneuburg. Am Landesgericht Korneuburg ist am Donnerstagnachmittag ein 54-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der in Wien geborene Staatenlose soll seine 48 Jahre alte Lebensgefährtin im Dezember des Vorjahres im gemeinsamen Wohnhaus in einer Marktgemeinde im Bezirk Mistelbach mit einem Küchenmesser erstochen haben. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.
 
Die acht Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach Mord einstimmig. In Sachen Strafbemessung nannte der vorsitzende Richter das Vorliegen von zwölf einschlägigen Vorstrafen, die Tatausführung gegen einen nahen Angehörigen und die Verwendung einer Waffe als erschwerend. Zudem sei die Attacke mit einer "derartigen Brutalität" verübt worden. "Es handelt sich um eine Beziehungstat, die absolut verwerflich ist", führte der Richter weiter aus. Als mildernd wertete das Geschworenengericht die herabgesetzte Schuldfähigkeit des 54-Jährigen.
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