Vier Monate bedingt

Nach tödl. Blutegeltherapie verurteilt

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Das Urteil des Landesgerichts Korneuburg ist noch nicht rechtskräftig.

Weil sie eine 86-Jährige im Juli 2007 mit einer nicht indizierten Blutegeltherapie behandelt hatte und die Patientin starb, wurde eine 53-jährige Ärztin am Dienstag am Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Die Angeklagte nahm Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Gutachten unterstützen Ärztin
Zu Prozessbeginn im Jänner hatte sich die Ärztin nicht schuldig bekannt. Im September wurden medizinische Gutachten gehört, denen zufolge der Tod der 86-Jährigen nicht eingetreten wäre, wenn sich die schwer am Herzen erkrankte Frau nicht der Behandlung mit Blutegeln unterzogen hätte. Ohne die Vorerkrankung hätte die Therapie allerdings nicht zum Tod geführt, meinte Sachverständiger Wolfgang Denk.

Am Dienstag sagten zwei ehemalige Patienten im Alter von 58 und 86 Jahren aus. Ihnen hätte bei nicht heilenden Wunden an den Füßen die Behandlung durch die Ärzte geholfen. Drohende Amputationen seien damit verhindert worden, sie seien heute beschwerdefrei. Denk betonte, dass das Beschwerdebild der verstorbenen Patientin am Fuß Ausdruck einer allgemeinen Gefäßerkrankung gewesen sei. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei solchen Patienten auch die Herzkranzgefäße betroffen sind, liege bei 50 bis 90 Prozent. Das heißt, der Arzt habe davon auszugehen, dass eine koronare Herzkrankheit vorliegt.

Zu viele Blutegel
Staatsanwalt Stefan Dunkl führte in seinem Schlussvortrag aus, dass die Therapie in keiner Weise angezeigt und die Behandlung nutzlos gewesen sei. Der alten Dame seien - ohne zuvor die Meinung eines Internisten einzuholen - zu viele Blutegel angesetzt worden, wodurch der Blutverlust zu groß war und zum Herzinfarkt führte.

Der Verteidiger der Angeklagten sah hingegen berechtigte Zweifel und plädierte auf Freispruch seiner Mandantin. Der Privatbeteiligtenvertreter räumte ein, dass die Angeklagte mit Leib und Seele Ärztin sei, sie hätte aber im Hinblick auf das Alter und die Konstitution der Patientin eine Behandlung ablehnen müssen. Am Opfer seien 32 Bissstellen festgestellt worden, die Frau verlor mehr als einen Liter Blut.

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