Ein Pfleger wehrt sich nun juristisch gegen die permanente Videoüberwachung seitens des Spitals.
Ein Pfleger des Universitätsklinikum St. Pölten will gegen laut seinem Rechtsanwalt Nikolaus Rast permanente Videoüberwachung den Rechtsweg beschreiten. Die Landesgesundheitsagentur hielt dazu fest, dass eine beim Eingang zur Triage montierte Kamera vom Betriebsrat genehmigt sei. Sie diene dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z.B. im Nachdienst). Es gebe auch eine Betriebsvereinbarung.
Seinem Mandanten sei im Dienst aufgefallen, dass auf einer Corona-Station permanent videoüberwacht werde, schrieb der Wiener Anwalt am Montag. Darauf sei weder hingewiesen noch sei das irgendjemandem mitgeteilt worden. Vom Universitätsklinikum habe der Mitarbeiter gehört, dass man dies - die Überwachung - selbst nicht gewusst habe.
Die Kamera befinde sich nicht auf einer Corona-Station, betonte Bernhard Jany, Sprecher der Landesgesundheitsagentur, in einer Stellungnahme. Es gebe auch noch eine zweite in diesem Bereich. Die sogenannte Thermokamera diene zum Fieber messen von potenziellen Patienten, um die Mitarbeiter einem möglichst geringen Risiko auszusetzen.