Behörden gelang Coup

Polizei klärt Einbruchserie in Wien und NÖ

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Georgische Gruppe soll von November 2017 bis Mai in elf Objekte eingestiegen sein.

Sechs Georgier sollen von November 2017 bis vergangenen Mai eine Serie von Einbrüchen in Wien und Umgebung begangen haben. Die Beschuldigten hätten die Wohnstätten zuvor ausgekundschaftet, berichtete die Polizei. Zwei der Männer wurden bereits verurteilt und sitzen hinter Gittern.

Die Diebstahl-Ermittler der Landeskriminalämter Wien (Gruppe Karall) und Niederösterreich arbeiteten monatelang gemeinsam an der Ausforschung der Täter. Die Tatorte lagen in den Stadtbezirken Favoriten und Donaustadt sowie im niederösterreichischen Bezirk Gänserndorf, sagte Polizeisprecher Paul Eidenberger. Bis Ende Mai 2018 wurden fünf Verdächtige festgenommen, den letzten Komplizen erwischte es Mitte Juni.

Elf Einbrüche nachgewiesen

Nachgewiesenerweise soll die Gruppe in unterschiedlicher Zusammensetzung elf Einbruchdiebstähle begangen haben. Sie drangen an oft wenig geschützten Stellen wie Terrassentüren und Fenstern in die Objekte ein. Gestohlen wurden vor allem Schmuck, Uhren und Münzen, die Schadenssumme lag im niedrigen sechsstelligen Bereich.

Vor ihren Einbrüchen kundschafteten die Männer potenzielle Tatorte aus. Sie markierten Haus- oder Wohnungstüren dabei mit kleinen, durchsichtigen Plastikstücken, die sie in den Türspalt steckten. So stellten sie fest, in welche Objekte sie ungefährdet einsteigen konnten, weil die Bewohner sie schon längere Zeit nicht betreten hatten.

Zwei verurteilt, andere in U-Haft

"Zwei Männer wurden mittlerweile zu einer Haftstrafe von je 18 Monaten verurteilt", sagte Eidenberger. Die anderen sitzen noch in Untersuchungshaft. Einen Teil der Beute trug einer der Verdächtigen bei seiner Festnahme bei sich - in einem schwarzen Socken verpackt und im Schritt versteckt.

Wieder hinter Gitter wanderte auch ein 36-Jähriger, der bei einer Routinekontrolle am Bahnhof Wien-Mitte aufgefallen war. Er gab gegenüber den Polizisten einen falschen Namen an und konnte sich nicht ausweisen. Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem österreichischen Staatsbürger um einen Strafgegangenen des Justizvollzugs handelte, der von einem Freigang nicht ins Gefängnis zurückgekehrt und zur Festnahme ausgeschrieben war. Er wurde in die Justizanstalt Simmering gebracht.
 

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