Geschworene in Beratung

Prozess: Amoklauf mit Gartenhacke in NÖ

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Laut Augenzeugenberichten soll der Mann wortlos agiert haben, als er mit einer Gartenhacke auf Passanten losging.

St. Pölten. Im St. Pöltner Prozess um eine Einweisung für einen 20-Jährigen sind am Montag die Opfer und Gutachter am Wort gewesen. Die Personen, die der Mann mit einer Gartenhacke attackiert haben soll, berichteten unisono, dass dieser völlig wortlos agierte. Der psychiatrische Sachverständige sah indes die Voraussetzungen für eine bedingte Nachsicht der Einweisung erfüllt.
 
Der 72-Jährige, der von dem österreichischen Staatsbürger im Mai als Erster attackiert wurde, berichtete, dass ihm der junge Mann in seinem Haus entgegenkam - die Türe zum Gebäude sei nicht abgesperrt gewesen. Mit der Gartenhacke habe ihn der 20-Jährige "am Kopf getroffen, seitlich", dabei sei "ganz kräftig zugeschlagen" worden. Der Angreifer habe dabei "so komisch gezuckt". Die gesamte Aktion sei "schnell gegangen - ich war auch überrascht und habe gar nicht gerechnet, was der will von mir". Die ebenfalls attackierte Partnerin des Pensionisten erzählte, dass sie im ersten Moment an einen "Geldüberfall" gedacht habe. Nach dem Angriff mit der Gartenhacke habe sie sehr stark am Kopf geblutet.
 
Einem weiteren Opfer begegnete der Zivildiener, als dieses im Wald mit dem Hund spazieren ging. "Auf einmal ist er auf mich zugelaufen", erzählte die Frau bei der Befragung. "Dann habe ich schon gesehen, dieses Gesicht, diese toten Augen." Der 20-Jährige soll daraufhin viermal mit der Gartenhacke auf ihren Kopf eingeschlagen haben. "Dann ist er ins Gebüsch weiter und weggelaufen."
 

Drogeninduzierte Psychose

 
Gutachter Werner Brosch zufolge lag beim Betroffenen zum Tatzeitpunkt "am wahrscheinlichsten" eine drogeninduzierte Psychose vor, wegen der es "zu ganz wirren Vorstellungen" bei dem jungen Mann kam. Der Betroffene sei zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen, fasste der Sachverständige zusammen. Er sah allerdings auch die Voraussetzungen der bedingten Nachsicht der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bereits "zum gegenwärtigen Zeitpunkt" erfüllt. Sichergestellt werden müsste in einer Einrichtung, die psychotherapeutischen Behandlung garantiert, jedoch eine regelmäßige Medikamenteneinnahme. Würde der Betroffene in eine geschlossene Anstalt "gegeben, würde man mit Kanonen auf Spatzen schießen", sagte Brosch.
 
Der Argumentation schloss sich die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag an. Die bedingte Einweisung sei das, "was hier wohl passieren wird", konstatierte sie. Verteidiger Ernst Schillhammer pflichtete der Vertreterin der Anklagebehörde wenig überraschend bei, betonte aber einmal mehr, dass bei den Attacken mit der Gartenhacke kein Mordversuch vorgelegen sei.
 
Die Geschworenen zogen sich gegen 12.30 Uhr zurück, sie beraten über 24 Fragen. Ein Urteil wurde für die Nachmittagsstunden erwartet.
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