Finanzverbrechen und betrügerische Krida

Prozess in NÖ um Mineralölverkauf: Millionenstrafe und Haft!

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Im seit vergangenen November laufenden Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt um Mineralölverkauf mit Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ist am Donnerstag der verbliebene Angeklagte wegen Finanzverbrechen und betrügerischer Krida schuldig gesprochen worden.  

Der Mann erhielt laut Gericht nicht rechtskräftig insgesamt fünf Jahre und neun Monate Haft, eine Geldstrafe von einer Million Euro und eine Wertersatzstrafe von vier Millionen Euro.

Im Finanzstrafverfahren setzte es dreieinhalb Jahre sowie die Geldstrafen, für das Verbrechen der betrügerischen Krida kamen zwei Jahre und drei Monate dazu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete.

Insgesamt zehn Angeklagte im Prozess 

Ursprünglich waren es zehn Angeklagte. In den vergangenen Monaten gab es zwei Schuld- und vier Freisprüche. In zwei weiteren Fällen wurde das Verfahren eingestellt, ein Beschuldigter befindet sich im Ausland und erschien nicht zum Prozess. Im Mai wurden zwei Frauen nicht rechtskräftig zu jahrelangen Haftstrafen und je eine Wertersatzstrafe von einer Million Euro verurteilt.

85 Millionen Euro an Mineralölsteuer und rund 38 Millionen Umsatzsteuer sollen von Juli 2010 bis Juli 2013 nicht abgeführt worden sein. Die Angeklagten sollen in Ausübung ihrer Geschäftsführerfunktionen in diversen europäischen - teilweise eigens dafür gegründeten - Unternehmen verbrauchssteuerpflichtiges Mineralöl als verbrauchssteuerfreies universaltechnisches Öl deklariert haben. Mit dem Stoff soll europaweit gehandelt worden sein, ohne die angefallenen Steuern und Zollgebühren abzuführen. Als Tatort gilt u.a. Leobersdorf (Bezirk Baden).

Jahrelange Ermittlungen wurde Anfang 2015 bekannt 

Die Ermittlungen liefen über Jahre und wurden Anfang 2015 öffentlich bekannt. Mehrere Beschuldigte seien von deutschen und heimischen Finanzermittlern aus dem Verkehr gezogen worden, hieß es damals. Bezüglich der eingestellten Verfahren haben die jeweiligen Beschuldigten aus dem Speditionsbereich laut Gerichtsangaben in Deutschland in ähnlichen Fällen bereits Strafen kassiert. Die Möglichkeit einer Zusatzstrafe sei nicht gesehen worden.
 

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