Prozess

Schuss auf Barbesitzer: 13 Jahre Haft

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54-Jähriger nicht rechtskräftig wegen versuchten Mordes verurteilt.

Wegen versuchten Mordes und zweifacher Körperverletzung ist ein 54-Jähriger am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte laut Anklage vor einem knappen Jahr zunächst seine nunmehrige Ex-Frau und dann in einem Bordell in Theresienfeld eine Prostituierte geschlagen und den Lokalbetreiber in den Bauch geschossen, als dieser ihn zur Rede stellen wollte. Der 37-Jährige überlebte schwer verletzt, ist seitdem aber auf Krücken angewiesen.

Das Urteil, mit dem die Geschworenen der Staatsanwaltschaft folgten, ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte nahm es an, aber die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Verteidiger Roland Friis hatte auf absichtlich schwere Körperverletzung plädiert.

Der Beschuldigte hatte sich in allen drei Fällen der Körperverletzung schuldig bekannt. Er habe geschossen, weil er Angst hatte, das Etablissement nicht verlassen zu können, als der Chef ihm Vorhalte machte. Zum Verhandlungsauftakt im September hatte er erzählt, dass er - nach einem Ehestreit - den Mann provozieren wollte, ihn zu erschießen. Dieser hatte aber gar keine Waffe. Zum Tatzeitpunkt hatte der Beschuldigte 2,1 Promille.

Drei Schüsse
Dreimal hatte der 54-Jährige mit seinem - legal besessenen - Revolver abgedrückt. Ein Schuss traf das Opfer in den Bauch und durchbohrte den Dünndarm. Dem medizinischen Gutachten zufolge wurde ein Nerv nahezu völlig durchtrennt, was eine Nervenlähmung am rechten Oberschenkel zur Folge hatte. Obwohl vor drei Monaten ein Nerv implantiert wurde, trat keine wesentliche Verbesserung ein. Die anhaltende Einschränkung des Gehvermögens und Beugevermögens der Hüfte stellt eine andauernde Verletzungsfolge dar: Der Mann muss permanent Krücken benutzen.

In ihrem Schlussvortrag erläuterte die Staatsanwältin, dass der Arbeitslose am 24. November 2011 in Rage geraten war, als er entdeckte, dass seine berufstätige Frau ihr selbst verdientes Geld veranlagt hatte, ohne ihn zu fragen. Es kam zum handgreiflichen Streit, worauf die mittlerweile geschiedene Ehefrau aus der Wohnung flüchtete. Er fuhr dann mit ihrem Auto in das Bordell. Der Prostituierten zufolge habe er überhaupt nicht betrunken gewirkt - nach eigenen Angaben sei er in dem Zimmer eingeschlafen. Jedenfalls wollte die Frau ihm helfen, die Schuhe anzuziehen, worauf er auf sie einschlug. Als der Lokalchef ihm deshalb Vorhalte machte, zog der Mann den Revolver aus der Jackentasche und richtete ihn - mehreren Augenzeugen zufolge - aus 50 Zentimetern Nähe gegen den Oberkörper des 37-Jährigen. Dass der Bauchschuss mit einer Faustfeuerwaffe mit Kaliber 357 nicht tödlich endete, sei Glück gewesen, die Erzählung des Beschuldigten, auf den Boden gezielt zu haben, unglaubwürdig, erklärte die Staatsanwältin.

Für den Privatbeteiligtenvertreter war der Schuss auf den Barbesitzer ein Mordversuch. Auch die Alkoholisierung sei nicht dramatisch gewesen: Der 54-Jährige habe in dem Lokal zuerst noch mit den Damen geschäkert. Dass man seinen Job verliert und dann zu viel trinkt, könne schon passieren, dürfe aber nicht dazu führen, dass man sein Gewaltpotenzial auslebt. Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant die Tat nie heruntergespielt habe.
 

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