Im Bezirk Amstetten gelten mehrere Gemeinden als Risikogebiete für Geflügelpest – strengste Schutzmaßnahmen und Stallpflicht sind nun verpflichtend für Geflügelhalter.
Im Bezirk Amstetten gelten die Gemeinden Amstetten, Ardagger, Aschbach-Markt, Behamberg, Biberbach, Ennsdorf, Ernsthofen, Ertl, Haag, Haidershofen, Neustadtl an der Donau, Oed-Oehling, St. Georgen am Ybbsfelde, St. Pantaleon-Erla, St. Peter in der Au, St. Valentin, Seitenstetten, Strengberg, Viehdorf, Wallsee-Sindelburg, Weistrach, Wolfsbach und Zeillern als Gebiete mit "stark erhöhtem Risiko für Geflügelpest".
Kontakt zu Wildvögeln vermeiden
Seit 20. November 2025 gilt in allen Risikozonen eine verpflichtende Aufstallung des Geflügels, wie von den Behörden aufgrund der aktuellen Seuchensituation in Österreich und Europa angeordnet worden ist. Alle Geflügelhalter müssen ihr Geflügel in geschlossenen oder zumindest vollständig überdachten Haltungsvorrichtungen unterbringen, um jeden Kontakt zu Wildvögeln "bestmöglich zu verhindern". Die Stallpflicht betrifft Betriebe ebenso wie Hobbyhaltungen ab 50 Tieren.
Der Grund für die Verschärfung
Der Auslöser für die Verschärfung waren zwei bestätigte Geflügelpest-Fälle - und zwar wurde am 17. November 2025 im Bezirk Neusiedl am See erstmals heuer ein HPAI-H5N1-Nachweis in einer Kleinhaltung mit rund 170 Tieren festgestellt. Am 19. November schon folgte ein weiterer Fall in einer Gänsehaltung im Amstettner Nachbarbezirk Bezirk Steyr, wo bereits zahlreiche Tiere verendet waren. Beide Betriebe wurden behördlich gesperrt, das Geflügel tierschutzgerecht getötet, wie es von Behördenseite heißt.
Rund um die betroffenen Standorte wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Innerhalb dieser Zonen gelten strenge Biosicherheitsmaßnahmen: Geflügel ist unabhängig von der Bestandsgröße geschützt zu halten, betriebsfremde Personen dürfen generell nicht, sondern nur in unbedingt notwendigen Fällen Zutritt erhalten, Fahrzeuge und Stallzugänge müssen desinfiziert werden. Zudem ist das Verbringen von lebendem Geflügel ohne Genehmigung untersagt. Eine erhöhte Sterblichkeit ist umgehend der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Vorwiegend Schwäne bislang betroffen
Seit Ende September 2025 wurden HPAI-positive Wildvögel in mehreren Bundesländern bestätigt - darunter in Kärnten (Bezirk Feldkirchen), Niederösterreich (Gmünd, Horn, Amstetten) und zuletzt in Oberösterreich (Bezirk Linz-Land). Die Nachweise betreffen vorwiegend Schwäne.