108 Euro sollte eine Oberösterreicherin für einen Arzttermin, den sie nicht wahrgenommen hat, bezahlen. Die Begründung des Linzer Arztes: " Zeit ist Geld."
Die Frau hatte den Termin vergessen, daraufhin schickte ihr der Arzt eine Rechnung in der Höhe von 30 Euro. Als sie sich weigerte, diesen Betrag zu zahlen, schaltete der Arzt ein Inkassobüro ein, welches von ihr 108,49 Euro verlangte. Der Mediziner rechtfertigte sich mit den Worten:" Es kann nicht sein, dass meine Zeit nichts kostet."
Laut Ärztekammerpräsident Peter Niedermoser ist der Arzt im Recht: Rechtlich gesehen würde das Schadensersatzgesetz hier geltend gemacht, ein Vergessen sei in jedem Fall eine Schuld. Jede Praxis sei ein Wirtschaftsunternehmen, so Niedermoser.