Fall Zogaj

Anwalt hofft, dass Arigona bleiben kann

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Eine Abschiebung von Arigona Zogaj und ihrer Mutter Nurie hält der Anwalt der Familie, Helmut Blum, für "unmöglich".

Der Mutter gehe es gesundheitlich sehr schlecht. Das Mädchen alleine in den Kosovo zu schicken, "kann ich mir auch nicht vorstellen", sagte er. Er appellierte an Innenminister Günther Platter (V), den beiden Frauen doch noch humanitären Aufenthalt zu gewähren. Dann gebe es auch Hoffnung für die übrigen Kinder der Familie.

Selbstmordversuch der Mutter
Platter hätte es "nach wie vor in der Hand", so Blum. "Das wäre kein Wortbruch, weil sich die Situation geändert hat." Arigonas Mutter, die zu Pfingsten einen Selbstmordversuch unternommen hatte, sei nach wie vor in schlechter körperlicher Verfassung. "Da sprechen die Gutachten eine klare Sprache." Auch Arigona sei sehr angespannt.

Abschiebung nach 4. Juli?
Das Mädchen werde bis zum 4. Juli die Schule besuchen, sagte Blum. Was danach passiert, wisse auch er nicht. Einen Termin für die Abschiebung gebe es nicht. Laut Innenminister darf Arigona noch die Schule fertigmachen, aber danach müssten sie und ihre Mutter zurück in den Kosovo. Der Rest der Familie ist bereits im September vergangenen Jahres abgeschoben worden.

Kinder könnten Schülervisum bekommen
Mittlerweile habe sich Arigonas Vater offenbar von der Familie losgesagt, schilderte Blum. Arigonas Geschwister seien bei Verwandten untergebracht. Sollten die beiden Frauen doch noch humanitären Aufenthalt bekommen, sieht der Anwalt auch für die übrigen Kinder gute Chancen, zumindest befristet nach Österreich zurückkehren zu dürfen: Wenn die Mutter legal im Land sei, könnten sie ein Schülervisum für die Zeit ihrer Ausbildung bekommen, erklärte er. Eine Rückkehr des Vaters halte er im Moment für "nicht realistisch".

VGH-Entscheidung ausständig
Derzeit sei noch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ausständig, was aber eine mögliche Abschiebung nicht verhindere, so Blum weiter. Es gehe dabei lediglich um die Frage, ob die Zogajs das Recht auf einen Bescheid über die Ablehnung ihres humanitären Aufenthalts haben oder nicht. "Wenn das so ist, können sie dagegen berufen, aber selbst das hat keine aufschiebende Wirkung." Dennoch habe er noch einige juristische Überlegungen im Köcher, die er jedoch nicht näher ausführen wolle, kündigte Blum an.

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