Urteil nicht rechtskräftig

Auf schlafenden Bruder in OÖ eingestochen: Einweisung in Anstalt

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Er stach mit einem Messer auf seinen schlafenden Bruder ein und verletzte diesen lebensbedrohlich. Vor Gericht gab er an, dass Stimmen ihm dies befohlen hätten.

Ein 31-Jähriger ist Freitagabend vom Landesgericht Linz in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, weil er seinen schlafenden Bruder im Sommer mit einem Messer lebensbedrohlich verletzt haben soll. Die Staatsanwaltschaft hatte den Antrag gestellt, da der Mann an paranoider Schizophrenie leidet und unter dem Einfluss der Krankheit die Tat begangen habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt Bedenkzeit genommen hat.

In der Nacht auf den 29. Juni soll der Kranke den 42-Jährigen mit zwei Messerstichen zu töten versucht haben, da ihm Stimmen dies angeordnet hätten. Anlasstat war daher versuchter Mord, wegen Unzurechnungsfähigkeit entschied aber das Geschworenengericht, den Betroffenen in eine Anstalt einzuweisen.
 

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