Nationalratswahl

Bürgermeister als einzige Wahlbehörde

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In der 400-Seelen-Gemeinde St. Georgen am Fillmannsbach entscheidet bei der Nationalratswahl Bürgermeister Franz Kastinger (F) alleine, ob ein Stimmzettel gültig ist oder nicht.

Der Grund für die Ausnahmesituation: Die Gemeindewahlbehörde ist nicht beschlussfähig, weil die FPÖ-Sitze bundesweit dem BZÖ zugesprochen wurden. Dieses gebe es aber in der Gemeinde nicht, erklärte Amtsleiter Alois Kanz.

Die Gemeindewahlbehörde besteht theoretisch aus neun Beisitzern und dem Bürgermeister, der aber nur dann mitstimmt, wenn das Gremium sich nicht einigen kann. In der Innviertler 400-Seelen-Gemeinde im Bezirk Braunau gibt es jedoch nicht genügend Beisitzer.

Zu wenig Beisitzer
Die SPÖ, die im Gemeinderat nicht vertreten ist, schicke "seit Jahren niemanden mehr", erklärte Kanz. Vier Plätze hatte bisher die FPÖ inne, nun seien diese von der Bundeswahlbehörde dem BZÖ zugesprochen worden, das sie aber nicht besetzen könne. Übrig bleiben die vier ÖVP-Beisitzer, die aber alleine nicht beschlussfähig seien.

Bürgermeister als Wahlbehörde
Für diese Situation sehe das Gesetz vor, dass der Bürgermeister allein die Wahlbehörde sei, erklärte Kanz weiter. Auch Entscheidungen rund um die Wahl, beispielsweise welches Wahllokal wie lange offen hat, könne er im Alleingang fällen. Kastinger werde aber die vier ÖVP-Beisitzer als "Vertrauensleute" und einige seiner Parteikollegen als "Hilfskräfte" heranziehen, erklärte Kanz.

BZÖ kündigt Kontrolle an
Das BZÖ werde auf jeden Fall Wahlzeugen nach St. Georgen schicken, kündigte der Nationalrats-Abgeordnete Max Walch (B) an. Diese könnten der Wahlbehörde "auf die Finger schauen" und falls nötig einen Aktenvermerk machen. In diesem Fall müsste dann die Bezirkswahlbehörde einschreiten, sagte Walch.

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