Prozess

Ex-Bezirkshauptmann vor Welser Gericht

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Der von seinem Amt entfernte Bezirkshauptmann von Eferding, Franz Jandl, muss sich seit Montagvormittag vor dem Landesgericht Wels verantworten.

Die Anklage lautet auf das Vergehen der Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung. Jandl - für ihn gilt die Unschuldsvermutung - bekannte sich in der Verhandlung nicht schuldig.

Die Staatsanwaltschaft lastet dem 54-Jährigen an, zumeist gemeinsam mit seiner damaligen Mitarbeiterin Repräsentationsgelder, die ihm in seiner Eigenschaft als Bezirkshauptmann und Obmann des örtlichen Sozialhilfeverbands zugänglich waren, für private Interessen verwendet zu haben. Jandl soll teure Lokale besucht, aber auch ein Dienstfahrzeug in größerem Umfang für Privatfahrten genutzt haben. Bei seinem Amtsantritt habe er auf diese Möglichkeit ausdrücklich verzichtet, so die Staatsanwaltschaft.

In vielen Fällen gebe es statt Originalrechnungen nur Hilfsbelege, hieß es vor Gericht. Jandls Verteidiger sprach von einem "Pauschalvorwurf". Es habe keine vertiefende Voruntersuchungen gegen den ehemaligen Bezirkshauptmann gegeben. Zudem verfüge die Staatsanwaltschaft über keine detaillierten Auflistungen. Der Prozess ist vorerst auf zwei Tage anberaumt.

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