Ex-Eigentümerin kann Entscheidung beim OGH anfechten.
Die Republik Österreich muss der Voreigentümerin des enteigneten Hitler-Geburtshauses in Braunau am Inn wohl nicht 1,5 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz ist am Donnerstag dem Rekurs der Finanzprokuratur gegen den Zahlungs-Beschluss des Landesgerichts Ried gefolgt. Die Ex-Eigentümerin kann die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof (OGH) noch anfechten.
Die Republik hatte ursprünglich nur 310.000 Euro Entschädigung für die Enteignung gezahlt. Die Ex-Eigentümerin beantragte beim Landesgericht Ried eine Neufestsetzung, worauf die Summe per Beschluss "insbesondere unter Berücksichtigung der Besonderheit, dass es sich beim Hauptgebäude um das Geburtshaus Adolf Hitlers handelt", mit 1,508 Millionen Euro festgesetzt wurde.