Keine U-Haft

Justiz-Skandal um Vergewaltigung

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Jetzt rückt die Staatsanwaltschaft in Steyr heraus, warum sie gegen einen 19-jährigen Syrer nur auf freiem Fuß ermittelt.

OÖ. Es geht um den mittlerweile im ganzen Land bekannten Fall einer Teenie-Ukrainerin (15), die mit ihrer Familie vor dem Krieg zu uns geflüchtet ist und einen Syrer wegen ­Vergewaltigung angezeigt hat.

Mit ihrem Bruder war sie einen Tag nach dem sexuellen Übergriff, bei dem sie Verletzungen an Hals und am Unterarm erlitten hat, zur Polizei in Weyer gekommen. Dort gab sie – allerdings vorerst nur mündlich – zu Protokoll, was ihr widerfahren sei. Für eine detaillierte schriftliche Einvernahme fehlte wohl ein Dolmetscher.

Teenie wollte vor Clique nicht als Opfer dastehen

Hieß es zunächst vonseiten der Staatsanwaltschaft, dass über den 19-Jährigen keine U-Haft verhängt werden könne, weil eben nichts Schriftliches vorliegt, meinte der Sprecher der Ankläger in Steyr am Montag: Zwei Freundinnen des mutmaßlichen Opfers hätten „die Situation anders geschildert“.

Demnach sollen sich die 15-Jährige und der Asylwerber offenbar beim Alkoholkonsum nähergekommen sein. Nach einer gewissen Zeit seien die beiden dann verschwunden. Nach 40 Minuten wären die Freundin und der Syrer wieder gemeinsam zu ihnen zurückgekehrt. Sie hätten laut den Zeugen einen fröhlichen Eindruck gemacht. Erst am nächsten Tag erstattete die Ukrainerin dann Anzeige.

Ganz offen unterstellt die Justiz dem Mädchen also, zu lügen, und kann sich nicht vorstellen, dass eine junge Frau im Schock geradezu absurd handelt, um vor der Clique nicht als Loser und Opfer dazustehen. Und die Angst vor dem Peiniger könnte sie auch „weglächelt“ haben.

Das Ergebnis einer medizinischen Untersuchung steht noch aus. Der Verdächtige wurde in andere Asylunterkunft verlegt.

(kor)
  

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