Die achtjährige Haftstrafe für eine 38-jährige Frau aus Saalfelden, die ihre fünfjährige Tochter in der Badewanne ertränkt hatte, ist am Mittwoch bestätigt worden.
Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft hatten gegen das erstinstanzliche Urteil eines Salzburger Schwurgerichtes vom 21. Mai dieses Jahres berufen. Bei der Verhandlung am Mittwoch im Oberlandesgericht Linz wurde das letzte Urteil bestätigt.
Drei Rechtsgänge
Die Justiz hat sich mit dem
außergewöhnlichen Fall schwer getan. Es bedurfte dreier Hauptverhandlungen
und dreier Rechtsgänge, bis nun drei Jahre nach dem Mord ein rechtskräftiges
Urteil gefallen ist. Die Anklageschrift blieb immer die gleiche: Brigitte S.
vermutete, dass ihre Tochter Sarah von dem Vater des Kindes missbraucht
werde. Ein strittiges Scheidungsverfahren und der Kampf um das Besuchsrecht
artete in einen Rosenkrieg aus.
"In eine bessere Welt retten"
Am 11. Oktober 2004 sah
die Frau keinen anderen Ausweg mehr, als ihre Tochter "in eine bessere Welt
zu retten" und sich dann selbst umzubringen. Sie las Sarah noch eine
Gute-Nacht-Geschichte vor. Als das Mädchen schlief, wollte S. ihr Kind mit
einer Springschnur erdrosseln. Der Versuch misslang, die Mutter schleppte
das Kind in das Badezimmer und drückte den kleinen Kopf so lange in das
Badewasser, bis Sarah tot war. "Ich war wie ferngesteuert", erzählte die
Angeklagte immer wieder den Richtern.
Der Selbstmordversuch nach dem Kindesmord misslang. Sarahs Vater hatte die Missbrauchs-Vorwürfe stets vehement bestritten und Brigitte S. als psychisch krank bezeichnet. Ein Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Das Ehepaar ist seit August 2005 geschieden
1. Urteil aufgehoben
In der ersten Hauptverhandlung im März 2006
wurde die Angeklagte, die als eingeschränkt zurechnungsfähig galt, wegen
Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof hob das
Ersturteil wegen falscher Beurteilung der Schuldfrage auf. Im wieder
aufgerollten Prozess im Jänner 2007 setzten die Berufsrichter den Wahrspruch
der Geschworenen aus, der auf Unzurechnungsfähigkeit lautete. Am 21. Mai
stand die Frau erneut vor einem Schwurgericht. Ihr wurde eine
außerordentliche Strafmilderung zuerkannt. Das Urteil lautete auf acht Jahre
Haft, obwohl Mord mit einer Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder
lebenslang bedroht ist.
Wegen des Unrechtsgehaltes der Tat und aus generalpräventiven Gründen setzte der Berufungssenat (Vorsitz: Ernst Schütz) das Strafausmaß auf Antrag von Verteidiger Peter Lechenauer nicht weiter herab. Eine höhere Strafe, wie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, sei ebenfalls nicht angebracht: Die Frau sei höhergradig beeinträchtigt, leide an einer Persönlichkeitsstörung und "hatte zur Tatzeit schwere depressive Erschöpfungszustände". Mildernd zu werten sei auch ihre Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis und die lange Verfahrensdauer.