20.000 Euro Gerichtskosten

Sportler klagte Hausarzt nach Corona-Impfung

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Bei dem Ausdauersportler wurde eine Herzmuskelentzündung diagnostiziert.

Oberösterreich/Salzburg. Ein 40-jähriger Mann aus Ebensee am Traunsee (Bezirk Gmunden) verklagte nach zweifacher Corona-Impfung seinen Hausarzt und die Republik Österreich – der Fall landete vor Gericht. Laut Klagebegehren sollen der Arzt und die Republik einen Betrag von 60.000 Euro bezahlen und für alle Spät- und Dauerfolgen aus einer verabreichten Covid-Impfung haften, wie "OÖN" berichten.

Was war passiert? Ende Mai 2021 ließ sich der Ebenseer von seinem Hausarzt gegen Corona impfen. Er habe sich wegen eines "indirekten Impfzwangs dazu verleiten lassen", wie er vor Gericht angab. Den zweiten Stich holte sich der 40-Jährige Ende Juni. Zehn Tage später nahm der Ausdauersportler am Bergmarathon rund um den Traunsee teil. Zwei Wochen später bestritt er die nächste Laufveranstaltung. 

Herzmuskelentzündung diagnostiziert

Der Sportler habe aber nicht seine gewohnte Leistung abrufen können. In der Folge sei eine Myokarditis, also eine Herzmuskelentzündung, diagnostiziert worden. Den Auslöser sah der 40-Jährige bei der Corona-Impfung, die Schuld beim Hausarzt und der Republik. Die Republik hätte die Impfung beworben und der Arzt habe ihm nicht von der Teilnahme an Extremsport-Veranstaltungen abgeraten. 

Laut "OÖN" gab der Hausarzt an, dass er von einer Teilnahme an einem Bergmarathon nichts gewusst hätte – auch nicht, dass der 40-Jährige Ausdauersportler sei. Der Ebenseer habe zudem den Aufklärungsbogen gelesen, unterschrieben und angegeben, dass er sich über mögliche Nebenwirkungen informiert habe.

Klage wurde abgewiesen

Erst Mitte Juli habe es konkrete Hinweise gegeben, dass eine Herzmuskelentzündung in seltenen Fällen im Zusammenhang mit der Corona-Impfung stehen könne. Das Landesgericht stellte fest, dass der Impfstoff bedingt zugelassen war und mittlerweile regulär zugelassen ist. Irreführende Bezeichnungen oder Aufmachungen habe es seitens der Republik nicht gegeben.

Das Landesgericht Salzburg sah bei Arzt und Republik keine Schuld. Die Klage wurde abgewiesen, der 40-jährige Ebenseer muss nun die Prozesskosten in Höhe von 19.798 Euro bezahlen.

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