Schuldspruch wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang.
Linz. Ein 17-Jähriger, der einem 38-Jährigen einen tödlichen Faustschlag an einer Linzer Straßenbahnstation versetzt hatte, ist in einem Schöffenprozess am Freitag im Landesgericht Linz zu 24 Monaten Haft bedingt verurteilt worden. Der Schuldspruch erfolgte wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang.
Habe sich von Betrunkenem bedroht gefühlt
Der damals 16-Jährige rechtfertigte sich in der Verhandlung damit, dass er sich von dem Betrunkenen bedroht gefühlt und aus Angst zugeschlagen habe. Sein Opfer stürzte rücklings zu Boden und stieß mit dem Hinterkopf auf den Asphalt. Einige Tage später starb der Mann im Spital. Der Angeklagte und sein Anwalt argumentierten vergeblich, er habe in Notwehr gehandelt. Sowohl der Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.