Prozess

Zwei Jahre Haft für Disco-Schläger

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19-Jähriger wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang verurteilt.

Ein 19-jähriger Oberösterreicher ist am Dienstag im Landesgericht Linz wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang und versuchter Anstiftung zu falscher Zeugenaussage zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zudem wurde er vom Schöffengericht für zwei Körperverletzungen an seinen beiden Cousins im Jahr 2010 schuldig, von einer im Jahr 2009 an einem anderen Burschen jedoch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dem 19-Jährigen wurde angelastet, einem 17-Jährigen im März zwei Faustschläge versetzt zu haben, die zwei Wochen später zu dessen Tod führten. Er soll zudem seinen Freunden eine falsche Aussage vorgeschlagen haben, die ihm ein Motiv für die Attacke liefern sollte.

Mildes Urteil
Das bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft milde Urteil begründete die Richterin mit dem teilweisen Geständnis, der Unbescholtenheit und der Jugend des Angeklagten. Erschwerend wirkten das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen sowie die Tat-Wiederholung. "Sie müssen Ihre Aggressionen irgendwie in den Griff kriegen", riet sie dem 19-Jährigen zur Fortführung einer Therapie während der Haft.

Die seit April bereits verbüßte Untersuchungshaft wird dem 19-Jährigen angerechnet. Eine vom Verteidiger beantragte Enthaftung lehnte das Schöffengericht ab. Die Staatsanwaltschaft hatte eine hohe, drakonische Freiheitsstrafe gefordert. Den Eltern des Todesopfers wurden über 30.000 Euro Teiltrauerschmerzensgeld und Begräbniskostenersatz sowie Zinsen zuerkannt.

Der Angeklagte soll nach einer Rempelei in einem Lokal im März 2012 dem 17-Jährigen im Freien zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Jüngere fiel zu Boden, wobei er mit dem Kopf hart auf dem Asphalt aufschlug und reglos liegen blieb. Er starb zwei Wochen später im Spital.

Nach der Attacke lief der 19-Jährige davon. Er habe sich von den Freunden des anderen, die auf ihn zurannten, bedroht gefühlt, gab er an. Seinen drei Begleitern, die ihn später heimbrachten, schlug er vor, sie sollten aussagen, das Opfer habe einem von ihnen einen Stoß versetzt. Damit hätte er ein Motiv für seine Tat gehabt. Der Angeklagte gestand den Versuch der Anstiftung zur Falschaussage vor Gericht. Mehrere Zeugen sagten übereinstimmend aus, dass er leicht aggressiv werde und zuschlage, wenn er alkoholisiert sei.

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