Kläger will Änderung in Geburtenbuch auf "inter", "anders" oder "X".
In Linz hat am Montag der Prozess ums dritte Geschlecht begonnen: Ein intersexueller Kläger will seinen Geburtenbucheintrag berichtigen lassen, was vom Standesamt Steyr abgelehnt wurde. Das Gesetz sehe eine verpflichtende Geschlechtsangabe vor, beschränke sich aber nicht auf männlich oder weiblich, argumentiert Anwalt Helmut Graupner. Die Behörde kann am Computer jedoch nichts anderes ankreuzen.
Alex Jürgen (40) fühlt sich weder als Mann noch als Frau und ist nach medizinischen Normvorstellungen weder männlich noch weiblich. Seit zehn Jahren lebt "Herm Alex" - so die bevorzugte Eigenbezeichnung - offen als intergeschlechtliche Person. Das Geburtenregister weist "ihn" als Mann aus, laut anderen Schriftstücken handelt es sich um eine Frau.
All diese Wirrnisse sind in der Lebensgeschichte begründet, die Alex Jürgen vor dem Landesverwaltungsgericht OÖ, das die Beschwerde gegen die Behördenentscheidung behandelt, erzählte: Bei der Geburt war nicht eindeutig, ob Bub oder Mädchen. Aufgrund der Chromosomen wurde "Jürgen" als männlich eingestuft. Mit zwei Jahren kam dann der Rat der Mediziner, das Kind doch als Mädchen zu erziehen. Der Vorname wurde auf Alexandra - offiziell musste es ein neutrales "Alexi" sein - geändert. Es folgte Operation auf Operation. "Bis zum zwölften Lebensjahr habe ich gedacht, ich bin sterbenskrank." Erst dann erfuhr Alex Jürgen die Wahrheit. Später wollte das Mädchen wieder ein Mann sein, aber auch das erwies sich als nicht richtig. "Ich bin einfach inter." 2004 kam das Outing, u.a. mit dem Film "Tintenfischalarm" von Elisabeth Scharang.
Das Geburtenbuch weist Alex Jürgen als Mann aus. Eine Berichtigung auf "X" , "anders" oder "inter" lehnte die Bezirkshauptmannschaft Steyr ab. Die Beschwerde dagegen beim Landesverwaltungsgericht ist in Österreich ein Präzedenzfall. "Wir wollen kein Gesetz bekämpfen, sondern nur, dass es angewendet wird", so Anwalt Graupner. "Das Gesetz ist wunderbar, es entspricht den Menschenrechten und dem realen Leben", darin stehe nämlich nicht, dass es nur männlich oder weiblich gibt. Der Vertreter der Bezirkshauptmannschaft argumentierte, dass das Computerprogramm zur Beurkundung aber nur männlich oder weiblich akzeptiere. Sonst könne man den Vorgang nicht abschließen.
Ein zweites Verfahren betrifft die selbe Problematik beim Reisepass. Es ist erst seit vergangener Woche beim Landesverwaltungsgericht anhängig und soll gleich mitentschieden werden. Hier sieht Graupner noch bessere Chancen, denn es gebe dazu eine EU-Verordnung, die männlich, weiblich oder X als Geschlechtseintrag vorsehe.
"Das Personenstandsgesetz sieht vor, dass zwingend ein Geschlecht eingetragen wird, nicht männlich oder weiblich", fasste der Richter zum Schluss der Verhandlung zusammen. Dass ein PC-Programm des BMI nur männlich oder weiblich akzeptiere, könne als Indiz gewertet werden, dass man das so wolle. Andererseits: "Wir können uns aber nicht darauf berufen, ob man in einer Software ein Hakerl setzen kann." Das Urteil ergeht in einigen Wochen schriftlich. Sollte die Beschwerde zurückgewiesen werden, steht Alex Jürgen noch der Gang zum Verwaltungs- und zum Verfassungsgerichtshof offen.