In eigener Sache

Richard Steiner beantragt folgende Urteilsveröffentlichung:

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Richard Steiner beantragt folgende Urteilsveröffentlichung:
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Durch die auf der Webseite http://www.oe24.at erfolgten Veröffentlichungen, und zwar

1.       den Artikel vom 05. April 2010 mit dem Titel „Razzia gegen Wiener „Gürtel-Könige“ und die weitere Überschrift „Schwerster Schlag in den letzten Jahren gegen die Gürtel-Könige von Wien: In einer filmreifen Aktion gab es elf Festnahmen, darunter das Who-is-Who der Szene“ und den weiteren wesentlichen Inhalt, der Antragsteller habe den berüchtigten „Nokia-Klub“ gegründet und Barbesitzer und Prostituierte haben monatlich Mitgliedsbeiträge von Euro 700,-- bis Euro 2.000,-- gezahlt, um sicher vor Radau zu sein. Wer ein kleines Taxi bestellte, bekam zwei Schläger zur Hilfe, bei einem großen Taxi fünf;

2.       den Artikel vom 06. April 2010 mit dem Titel „Packt der Mafia-Pate Steiner jetzt aus?“ und der weiteren Überschrift „ÖSTERREICH zeigt, wie die Polizisten eiskalt zuschlugen und warum jetzt hohe Strafen drohen“ und dem weiteren Inhalt, Steiner sei in Gürtel-König und er habe so enge Kontakte zu Teilen der Polizei, dass er die Schutzgeld-Organisation „Nokia-Klub“ aufziehen konnte und Lokale durch Sperrlisten vor Razzien sicher waren und Harald Hauke als Ex-Gürtel-König habe über das Ende der Mafia gesagt, er sei drei Jahre unschuldig in Haft gesessen, weil sich Steiners Partie gemeinsam mit korrupten Polizisten gegen ihn verschworen haben und man hätte Aussagen und angebliche Beweise manipuliert, wobei der Antragsteller wiederholt als Capo bezeichnet wird;

3.       den weiteren Artikel vom 06. April 2010 mit dem Titel „Richi Lugner und die Gürtel-Mafia“ und die weitere Überschrift „Im Hausbesitz Lugners sind drei Bordells eingemietet – eines betreibt Capo Steiner“ in welchen öfters einerseits von der Gürtel-Mafia und andererseits vom Antragsteller als Capo gesprochen wurde;

4.       den Artikel vom 07. April 2010 mit dem Artikel „Die Geschäfte des Gürtel-Paten von Wien“ und dem Subtext „Die verhaftete Rotlicht-Größe Richard Steiner leitete laut Polizei eine „mafiaähnliche Gang“ und auch sein Lebensstil scheint verdächtig“ und dem weiteren Inhalt am Ostersonntag sei die Beweislage so dicht geworden, dass Steiners mafiose Gang gesprengt worden sei, für ihn als Boss hätten die Handschellen geklickt und sein „Vize“ Rocky und sein Leibwächter „der lange Peter“ seien festgenommen und weitere Gangmitglieder in Untersuchungshaft genommen worden und die Schutzgeldeinnahmen des „Nokia-Klubs“ des Antragstellers hätten monatlich etwa Euro 10.000,- erbracht, dass gerade für die Gagen der Schläger des Antragstellers gereicht habe, viel lukrativer sei der Mädchenhandel und die Geldwäsche für ihn gewesen;

5.       den Artikel  vom 08. April 2010 mit dem Titel „Stürzt der Gürtel-Pate wie Al-Capone?“ und dem Subtext „Abgesehen von mutmaßlichen Schwerverbrechen steht Rotlichtgröße Richard Steiner im Verdacht, Millionen schwarz verdient zu haben“ und dem weiteren Inhalt des gegen ihn als verhafteten Gürtel-Capo wegen einer Reihe von Delikten ermittelt werde und der frühere Geschäftsführer seines Nachtclubs „Pour Platin“ Einblick in die Geschäftsgebahren der Capos gegeben habe, wobei kurze Aufzeichnungen der wahren Umsätze im Sex-Betrieb und ein Kassabuch für die Finanz zum Vorschein gebracht hätten, wobei vom Unterschied zwischen diesen ein ganzes Dorf im Waldviertel hätte leben können und wenn sein Ex-Mitarbeiter die Buchhaltung offenlegen würde, würde Steiner in der Nacht verarmen, er sei ein Halbwelt-König und würde offen dazu stehen Schutzgelder einzunehmen und jeden Monat habe er bei 20 Lokalen Euro 500,- abkassiert und von Euro 120.000,- jährlich seit 2020 hätte das Finanzamt nichts erfahren;

6.       den Artikel vom 10. April 2010 mit der Überschrift „Zuhälter verriet Wiener Rotlicht-Boss“ und dem Subtext  „Offenbar strauchelte Gürtel-Capo Steiner über einen Zuhälter, der aus dem Geschäft gedrängt werden sollte. Denn der rächte sich als Spitzel“ und die Vorwürfe, es gäbe eine ehemalige Gürtel-Mafia und der Antragsteller sie dessen Capo;

7.       sowie den Artikel vom 19. April 2010 mit der Überschrift „Polizei sperrt Gürtel-Zentrale“ und dem Subtext „Finaler Schlag gegen die Wiener Gürtel-Mafia. Der Kripo gelangen weitere Verhaftungen und die Rotlicht-Zentrale der Gang ist jetzt finster. Der Verteidiger des inhaftierten Gürtel-Capo Richard Steiner und der Hauptverdächtigen der ehrenwerten Gesellschaft lasse ausrichten – über den Mandanten gäbe es nichts Neues – sowie den weiteren Inhalt Steiners Mitarbeiter fürs Grobe sei geschnappt worden und die Gürtel-Mafia mit der polizeilichen Schließung des Headquarters „Pour Platin“ sei gesprengt worden“,

wurde zu jedem der genannten Artikel jeweils die Unschuldsvermutung verletzt, indem Richard Steiner, der einer gerichtlich strafbaren Handlung, nämlich der Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung, der schweren Erpressung sowie zur Bestimmung der falschen Beweisaussage verdächtig, aber nicht rechtskräftig verurteilt war, als schuldig hingestellt beziehungsweise als Täter dieser strafbaren Handlungen und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet wurde.

Beim erstgenannten Artikel vom 06. April 2010 wurde überdies in einem Medium im Bezug auf Richard Steiner der objektive Tatbestand der üblen Nachrede nach dem § 111 Absatz 1 und Absatz 2 StGB hergestellt.

Für die dadurch erlittene Kränkung wurde die Media Digital GmbH als Medieninhaberin der Webseite http://www.oe24.at zu Entschädigungen nach dem Mediengesetz sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien, Gerichtsabteilung 31

Wien, 29 Juni 2012

Mag. Dr. Stefan Apostol, Richter

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