Wegen rassistischen Beleidigungen

Richterin drohte Halle-Attentäter vom Prozess auszuschließen

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Dem Angeklagten droht eine lebenslange Freiheitsstrafe inklusive einer anschließenden Sicherheitsverwahrung. Nun droht die zuständige Richterin außerdem den Angeklagten vom Prozess auszuschließen.

Magdeburg (Sachsen-Anhalt).  Der Prozess gegen den rechtsextremen Attentäter geht am Dienstag vor Gericht.
 
An Händen und Füßen gefesselt wurde der Angeklagte Stephan Balliet (28), dem insgesamt 13 Straftaten vorgeworfen werden, um kurz vor 12 Uhr in den Gerichtssaal geführt.
Dem Angeklagten droht eine lebenslange Freiheitsstrafe inklusive einer anschließenden Sicherheitsverwahrung.
 
Wie die Bild nun berichtet, kündigte Balliet bereits zu Beginn des Mordprozesses an, dass er eine Aussage machen wolle. Auf die Fragen der Verfahrensrichterin Ursula Mertens antwortete der Angeklagte anschließend nur kurz gehalten. Unter anderen auf eine Nachfrage der Richterin bezüglich seiner Kindheit antwortete er: „Es ist unwichtig. Ich will nicht über meine Privatsachen reden, das hat mit der Tat nichts zu tun.“.
 

Nach rassistischen Beleidigungen droht nun Ausschluss
 

Die folgende Aussage des Angeklagten brachte das Fass schließlich zum Überlaufen: „Nach 2015 habe ich entschieden, nichts mehr für diese Gesellschaft zu tun, die mich mit Muslimen und Negern ersetzt.“. 
 
Richterin drohte Halle-Attentäter vom Prozess auszuschließen
© RONNY HARTMANN / AFP / POOL
× Richterin drohte Halle-Attentäter vom Prozess auszuschließen

 

Laut der Bild drohte die Verfahrensrichterin Richterin Mertens daraufhin, Balliet künftig vom Prozess auszuschließen. „Ich werde hier im Saal keine Beschimpfungen von Menschen dulden und habe die Möglichkeit, Sie vom Verfahren auszuschließen. Ich dulde nicht, dass Sie im Saal Straftaten begehen und Menschen beleidigen!“, so Merten.
 
Weitere Infos folgen.
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