Urteil in Salzburg

3-fache Mutter wollte Nachbarin töten: 10 Jahre Haft

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Geschworenengericht sprach 32-Jährige mit 5:3 Stimmen schuldig. Urteil nicht rechtskräftig.

Zwischen den beiden Bewohnerinnen eines Mehrparteienhauses im Flachgau war es wiederholt zu Streit gekommen. Am 2. Oktober 2018 um 2.30 Uhr wollte die alkoholisierte Beschuldigte ihre Nachbarin offenbar zur Rede stellen.

Gleich nachdem ihr die Frau die Türe geöffnet habe, sei die Angeklagte auf sie losgestürmt, habe sie mit beiden Händen gewürgt, ihr einen Schubser gegeben und die am Boden liegende Nachbarin weiter gewürgt. "Die Angeklagte hat geschrien, sie wolle sie umbringen. Das Opfer durchlebte Todesängste", schilderte Staatsanwältin Sandra Lemmermayer bei der Verhandlung.

Sogar vor den einschreitenden Polizisten, die der minderjährige Sohn der Angeklagten alarmiert hatte, habe die 32-Jährige gerufen: "Ich erwürge dich. Wenn du stirbst, ist mir das wurscht, um dich ist eh nicht schade", zitierte die Staatsanwältin aus dem Akt. Der Würgevorgang habe länger gedauert, von der Alarmierung bis zum Eintreffen der Polizei seien zwölf Minuten vergangen. Das Opfer habe zahlreiche Hautabschürfungen, Kratzer am Kehlkopf sowie Prellungen am Hals und am Brustkorb erlitten. Bei der Festnahme habe die sich heftig wehrende Beschuldigte auch noch eine Polizistin verletzt.

Die Angeklagte sagte im Prozess, die Drohungen seien nur leere Worte ohne Absicht gewesen. Sie habe nur den schwelenden Konflikt mit der Nachbarin, die "psychisch nicht normal" sei, bereinigen wollen. Dabei sei es zu einem Gerangel gekommen, bei dem sie die Frau auch gewürgt habe, aber keinesfalls, um sie zu töten. Ihr Verteidiger sprach von "überschießender Notwehr". Das Opfer sei während des Würgevorganges zu keinem Zeitpunkt bewusstlos gewesen.

Das Geschworenengericht sprach die 32-Jährige mit 5:3 Stimmen im Sinne der Anklage schuldig. Die Strafe wurde mit zehn Jahren Haft festgesetzt. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist also nicht rechtskräftig.
 

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