Endlose Geschichte

Deutsche zeigen Ö-Justiz wegen Kaprun an

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Zwei deutsche Gutachter haben Strafanzeige eingebracht gegen einen Staatsanwalt, die Oberstaatsanwaltschaft Linz und Ex-Ministerin Berger.

Die beiden deutschen Gutachter Hans-Jochim Keim und Bernhard Schrettenbrunner, die mit ihrer Strafanzeige gegen die vier Gutachter des Kaprun-Strafverfahrens und ihrem Wiederaufnahmeantrag des Strafverfahrens abgeblitzt sind, haben nun gegen einen Linzer Staatsanwalt, Angehörige der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) und Ex-Justizministerin Maria Berger (S) und andere Personen Strafanzeige erstattet: Wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs, der Bildung einer kriminellen Verreinigung, vorsätzlicher Strafvereitelung, schweren Betruges und andere Delikte.

Keineswegs gehe es ihnen mit ihren Anzeigen ums Geld, sondern der Wahrheit und Gerechtigkeit solle zum Sieg verholfen werden, betonten die beiden Deutschen.

Fakir-Verfahren eingestellt
In ihrer 22-seitigen Strafanzeige an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, das Landgericht Salzburg, das BKA Wiesbaden und Europol beziehen sich Keim und Schrettenbrunner auf das Strafverfahren in Heilbronn, wo die Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK) den Heizlüfterhersteller "Fakir" angezeigt hatten, der laut Urteil im Kaprun-Strafverfahren die Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn verursacht haben soll, bei der 155 Menschen am 11. November 2000 ums Leben kamen. Die Ermittlungen des LKA Stuttgart ergaben ganz andere Ergebnisse als jene der vier Gutachter des Strafverfahrens, die StA Heilbronn stellte das Verfahren gegen "Fakir" am 25. September 2007 ein.

Gutachter-Verfahren eingestellt
Die OStA Linz hat am 2. November dieses Jahres das Ermittlungsverfahren gegen die vier - von den beiden Deutschen angezeigten - Gutachter eingestellt und die Wiederaufnahme "blockiert - trotz erdrückender Beweislast, wie sie auch von der StA Heilbronn geliefert wurde", heißt es in der Anzeige. Schrettenbrunner und Keim haben der österreichischen StA und OStA auf mehreren hundert Seiten neue Beweise vorgelegt. Sie beschweren sich auch darüber, dass die zum Gerichtsakt gegebene schriftliche Aussage eines Gutachters von der StA und OStA Linz "zum geheimen Gerichtsakt" (gemeint ist das sogenannte "Tagebuch") hinzugefügt wurde, dessen Einsicht dem Privatbeteiligtenvertreter verwehrt wurde.

Geheimer Deal
Auch sei ein geheim gehaltener, zivil- aber auch strafrechtlich sich nachhaltig auswirkender geheimer Deal zwischen den GBK, dem Verbund, der Generali Versicherung, sowie Vertretern der Republik Österreich und diverser am Bau der Fahrzeuge beteiligter Unternehmen geschlossen worden. Erst mit der Veröffentlichung durch "Die Zeit" am 5. November 2009 "wurde der bisher geheim gehaltene Deal in der Öffentlichkeit bekannt", heißt es in der Anzeige.

Mehr Geld für US-Opfer
Mit diesem geheimen Vertrag wären die Hinterbliebenen und Überlebenden auf Basis ihrer Staatsangehörigkeit bezüglich ihrer zivilrechtlichen Ansprüche in zwei Gruppen aufgeteilt worden, lauten die Vorwürfe: Hinterbliebene ohne US-Staatsbürgerschaft seien vertragsgemäß gegenüber den US-Hinterbliebenen diskriminiert worden, weil sie nur geringere zivilrechtliche Ansprüche geltend machen konnten. So hätten die amerikanischen Angehörigen rund 200.000 US-Dollar (134.517 Euro) pro Person mehr erhalten, als die anderen von der Vermittlungskommission.

Wiederaufnahme eingestellt
Ex-Justizministerin Berger habe in Kenntnis der vollkommen widersprechenden Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Heilbronn vom 25. Sept. 2007 das Wiederaufnahmeverfahren gegen die 16 Angeklagten im Hauptprozess ohne Begründung eingestellt. Die vorliegenden Ermittlungsergebnisse der StA Heilbronn seien vom Justizministerium ignoriert worden. Auch die Einstellungen gegen die vier Gutachter erfolgte begründungslos und lediglich mit der "Schutzbehauptung, dass keine neuen Beweise vorliegen". Die StA, die OStA und das Justizministerium hätten sich zugunsten der Parteien des Geheimvertrages auch nicht mit der Frage des bedingten Vorsatzes auseinandergesetzt. Aus demselben Grund seien auch die eingeleiteten Strafverfahren wegen des Verdachts der Korruption, des Betruges, des Amtsmissbrauches, der vorsätzlichen Strafvereitelung gegen die vier österreichischen Gerichtssachverständigen und gegen Unbekannt wegen angeblichen Mangels des Nachweises des Vorliegens eines Vorsatzes durch die StA Linz und OStA Linz und das BMJ eingestellt worden.

Japaner schließen sich an
Seine 31 japanische Mandanten werden sich auf jeden Fall den neuen Strafverfahren anschließen, und noch weitere Privatbeteiligenanschlüsse würden folgen, kündigte der Wiener Rechtsanwalt Gerhard Podovsovnik. Das Justizministerium habe lange genug Zeit gehabt, "um im Hause Österreich selbst mit diesen skandalösen Vorgänge aufzuräumen", so der Wiener Advokat, der zwölf Überlebende sowie zahlreiche Opfer-Angehörige vertritt.

Justizministerium verteidigt Freisprüche
Das Justizministerium verteidigte am Montag die Freisprüche für die Gutachter. Die österreichische Justiz habe zur Aufklärung der Brandkatastrophe in der Gletscherbahn Kaprun intensive und umfangreiche Ermittlungen geführt. Das österreichische Strafprozessrecht sei gekennzeichnet vom Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten", hieß es in einer Stellungnahme des Ministeriums.

Ein Schuldspruch durch ein Strafgericht erfordere einen zweifelsfreien Nachweis der persönlichen Verantwortlichkeit jedes einzelnen Angeklagten. Ein solcher Nachweis sei trotz aller Bemühungen nicht in jedem Fall zu erbringen, wurde in der Aussendung mitgeteilt.

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