Ein Jahr bedingt

Mildes Urteil für Messerstecher

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Das Gericht ordnete ein absolutes Alkoholverbot an.

Im wiederaufgerollten Prozess gegen einen 19-jährigen Lehrling, der im Juni 2008 bei einer Schlägerei vor einer Diskothek in Mittersill (Pinzgau) einen 25-jährigen Kontrahenten mit elf Messerstichen schwer verletzt hatte, hat ein Salzburger Geschworenengericht am Donnerstag ein Urteil gefällt: Der Pinzgauer erhielt wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bedingt. Die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet.

Alkoholverbot angeordnet
Im ersten Rechtsgang im März wurde der Lehrling wegen Mordversuchs zu sieben Jahre Haft verurteilt. Da der Fragenkatalog an die Geschworenen mangelhaft war, hob der Oberste Gerichtshof den Schuldspruch auf. Nun wurde das neu zusammengestellte Jugendschwurgericht befragt, ob der Angeklagte in "putativer" Notwehr gehandelt habe, er also irrtümlich meinte, er befinde sich in einer Notwehrsituation, wie der Verteidiger des 19-Jährigen, Peter Weidisch, annahm. Die Laienrichter bejahten die Frage zwar, befanden den Angeklagten aber der Körperverletzung für schuldig.

Weder der Verteidiger noch Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger gaben nach der Urteilsverkündung durch die vorsitzende Richterin Bettina Maxones-Kurkowski eine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Lehrling, der sofort aus der U-Haft entlassen wurde, erhält eine Bewährungshilfe. Zudem ordnete das Gericht ein absolutes Alkoholverbot und eine Psychotherapie an.

Zur Tat
Das spätere Opfer soll den Lehrling und zwei seiner Freunde in der Nacht auf den 15. Juni 2008 gegen 4.00 Uhr unter starkem Alkoholeinfluss beschimpft haben. Nach der Version des Angeklagten und seines Verteidigers Peter Weidisch riss der 105 Kilogramm schwere, 25-jährige Mann den viel kleineren Lehrling auf den Boden und stürzte sich auf den rücklings liegenden Burschen. Der Lehrling habe Angst um sein eigenes Leben gehabt, so der Anwalt, deshalb habe er in Panik zugestochen. Dem Opfer musste die Milz entfernt werden.

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