Trotz Quarantäne-Bescheid gearbeitet

Mit Corona in Ordination: Zahnarzt verhaftet

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Obwohl er an Corona erkrankt war, setzte ein Zahnarzt im Pongau seine Behandlungen fort.

Salzburg. So viel Verantwortungslosigkeit in einem Gebiet mit einer Inzidenz von mehr als 1.000 (Ort und Name des Mediziners ist der Redaktion bekannt) kann bzw. darf nicht sein: Trotz positiver Corona-Testung und behördlicher Aufforderung zur Quarantäne behandelte der Zahnarzt ohne Mindestabstand und Maske in seiner Ordination Patienten.

Der Mann wurde vorerst auf freiem Fuß angezeigt. Doch als er am nächsten Tag erneut und wieder ohne Mund-Nasen-Schutz auftauchte und eine Mitarbeiterin und seinen Ordi-Partner gefährdete, reagierte die Polizei ohne zu zögern: Ohne Haftbefehl, wegen Gefahr in Verzug, wurde der Dentist verhaftet. Die Staatsanwaltschaft Salzburg ordnete dann nachträglich die Festnahme wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten an – Strafrahmen beträgt immerhin bis zu 3 Jahre Gefängnis.

Die U-Haft gegen den Corona-Sünder im weißen Kittel wurde beantragt. Mit Ermittlungen vonseiten der Ärztekammer sowie mit dem möglichen Entzug der Approbation kann der Mediziner bestimmt auch noch rechnen.

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