Angeklagter geständig

Unfall mit 2 Toten: Bedingte Haft für 18-Jährigen

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Auto mit vier Jugendlichen krachte in Faistenau gegen einen Baum.

Ein tragischer Verkehrsunfall mit zwei toten Jugendlichen in Faistenau (Flachgau) vom 25. Februar 2017 hat für den damals alkoholisierten 17-jährigen Unfallverursacher strafrechtliche Konsequenzen. Der Schüler wurde am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen "Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung" zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt.

Das Urteil von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski ist rechtskräftig. Der Bursch legte ein reumütiges Geständnis ab. Er wirkte bei dem Prozess sehr betroffen über den Verlust zweier Freunde, einer 17-Jährigen und eines 18-Jährigen, und der schweren Verletzung eines damals 17-jährigen Freundes. Die drei Jugendlichen aus dem Flachgau waren mit dem Angeklagten in den Pkw seines Vaters gestiegen, um offenbar Zigaretten zu holen. Zuvor hatten sie zusammen in Faistenau gefeiert. "Eine Gaudi wird zur Katastrophe", gab Verteidiger Raimund Danner zu bedenken. Sein Mandant sei damals so betrunken gewesen, dass es zum Bewusstseinsverlust mit diesen tragischen Folgen kommen konnte. "Es war sein erster Rausch mit Erinnerungslücken."

2,27 Promille

Die vier Freunde hatten sich um etwa 3.20 Uhr ins Auto gesetzt. Der Beschuldigte lenkte den Wagen mit 2,27 Promille Alkohol im Blut. Nach nur rund 200 Metern Fahrt auf der Lidaunstraße "mit weit überhöhter Geschwindigkeit", wie Staatsanwalt Michael Schindlauer erklärte, kam der Audi bei etwa 90 km/h in einer Linkskurve von der Straße ab, schlitterte über eine Böschung und krachte gegen einen Baum. Der Lenker, der seinen Probeführerschein erst drei Monate besaß, wurde leicht verletzt. Sein 17-jähriger Beifahrer erlitt einen Schulterbruch und eine Lungenprellung. Für das 17-jährige Mädchen, das auf dem Rücksitz saß, kam jede Hilfe zu spät. Der 18-jährige Bursch neben ihr erlag sechs Wochen später seinen schweren Verletzungen.

Eigentlich habe er an jenem Abend nichts trinken wollen, sagte der Angeklagte zur Richterin. Nachdem er seine Mutter angerufen und ihr mitgeteilt habe, er werde bei seinem Freund in Faistenau übernachten, habe er auch Alkohol getrunken: Bier, Jägermeister, Wodka, Red Bull. Er habe weder eine Erinnerung daran, dass jemand Zigaretten holen wollte, noch könne er sich an den Unfallhergang erinnern. Der Beifahrer erklärte als Zeuge, er habe keine Zigaretten holen wollen. "Ich wollte nur mitfahren", sagte der mittlerweile 18-Jährige.

Nicht zurechnungsfähig

Einem neuro-psychiatrischen Gutachten zufolge war der Angeklagte wegen des hohen Alkoholisierungsgrades zum Unfallzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Deshalb wurde er auch nicht wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung angeklagt. Der Vorwurf des hier angeklagten Spezialdeliktes nach Paragraf 287 StGB laute, "du darfst nicht so viel trinken, dass du in einem Zustand bist, in dem du nicht mehr weißt, was du tust", redete ihm die Richterin ins Gewissen. Bei dem Strafmaß von sechs Monaten auf Bewährung unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren (der Strafrahmen für Jugendliche reicht bis zu 18 Monate, Anm.) gehe es um ein Signal an Jugendliche, "hört's zu trinken auf".

Die Strafe steht nicht im privaten Leumundszeugnis, sodass der Jugendliche diese bei einer Bewerbung für eine Arbeitsstelle nicht angeben muss. Der Bursch nimmt eine Betreuung in Anspruch, um mit der ganzen Situation zurechtzukommen. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn er in der Lage dazu ist, will er Kontakt mit den Familien der ums Leben gekommenen Freunde aufnehmen. Die Opferfamilien machten im Verfahren keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzen geltend.

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