Aus einer Mordanklage wurde eine Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung.
Auf dem Bauernhof in der 25-Einwohner-Gemeinde Gröben bei Obergrafendorf (St. Pölten) hing der Haussegen seit Langem schief. Gottfried B. (70) und sein Sohn Martin (47) gerieten immer wieder wegen Kleinigkeiten in Streit.
So auch im März des vergangenen Jahres, als eine verbale Auseinandersetzung im Heizungskeller in eine handfeste Rauferei ausartete. Dabei brach der Vater seinem Sohn das Nasenbein. Martin B. drückte den Pensionisten zu Boden, kniete sich auf dessen Brustkorb und brach dem 70-Jährigen mehrere Rippen, der in der Folge erstickte.
Verteidiger: »Es gab keinen Tötungsvorsatz«
Mord, sagte die Staatsanwaltschaft. Der Prozess begann am Mittwoch in St. Pölten. „Nicht schuldig“ bekannte sich Martin B. Er habe in Notwehr gehandelt. Einen Tötungsvorsatz habe es nicht gegeben. Überraschende Wende dann durch den Staatsanwalt. Er rückte vom Mordvorwurf ab, plädierte abschließend auf Körperverletzung mit fahrlässiger Todesfolge. Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat) erstritt ein mildes Urteil: 18 Monate Haft (davon 6 Monate unbedingt) – das Urteil ist bereits rechtskräftig.