Mehr als vier Jahre Haft für Ehefrau. Urteil nicht rechtskräftig.
Ein Salzburger Ehepaar betrieb gemeinsam in Ebensee einen Würstelstand. Dort verliebte sich die 44-jährige Ehefrau in einen jüngeren Kunden (35). Weil der eigene Gatte dem neuen Glück offensichtlich im Wege stand, beschloss die Standlerin im Jänner vergangenen Jahres laut Anklage der Staatsanwaltschaft, ihren Mann mit Gewalt loszuwerden. Sie soll versucht haben, für 10.000 Euro einen Auftragskiller zu engagieren. Versuchte Bestimmung zum Mord wird ihr deshalb vorgeworfen.
Hinzu kommt laut Anklage absichtlich schwere Körperverletzung. Nachdem das Anheuern eines Killers misslungen war, beschloss die Angeklagte, ihrem Gatten auf andere Weise zuzusetzen.
Neuer Liebhaber musste ins Gefängnis
Ihrem neuen jungen Lover log die 44-Jährige vor, vom eigenen Mann immer wieder schwer misshandelt worden zu sein. Die Folge: Der 35-Jährige passte gemeinsam mit einem Komplizen den 52-jährigen Würstelstandler ab. Sie verprügelten und verletzten diesen schwer. Hierfür wanderten beide für vier bzw. zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Der angeklagten Standlerin ist Dienstagabend im Landesgericht Wels zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, weil sie es zuließ, dass ihr Mann krankenhausreif geprügelt wurde. Wegen versuchter Anstiftung zum Mord haben die Geschworenen die 44-Jährige jedoch freigesprochen. Sie wurde nur wegen absichtlich schwerer Körperverletzung als Beteiligte verurteilt, der Spruch ist nicht rechtskräftig.