Nur 4 Monate bedingt

Arzt quälte eigene Kinder: Empörung über mildes Gerichtsurteil

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Die Reaktionen sind einheilig: Das Urteil gegen einen Promi-Arzt sei viel zu niedrig. 

Wegen Quälens seiner eigenen vier Kinder über einen Zeitraum von 20 Jahren wurde am Donnerstag der prominente Arzt Dr. Eduard L. vom Straflandesgericht in Graz verurteilt – ÖSTERREICH berichtete. Damit wurde ein heftigst kritisierter und von der ­Justiz kassierter Freispruch aus dem Erstverfahren zwar relativiert, das neue Strafmaß sorgt allerdings erneut für Empörung. Eduard L. fasste „nur“ vier Monate bedingte Haft aus und kam mit einer zusätzlichen Geldstrafe von 1.920 Euro davon.

„Das hätte nicht geringer sein können. Das Urteil scheint uns ein extra-mildes Urteil für einen prominenten Täter zu sein“, kommentierten die betroffenen Kinder des verurteilten Arztes. Sie waren jahrzehntelang gedemütigt worden. Durch permanente Selbstmordandrohungen des Vaters wurden sie systematisch unter Druck gesetzt.

Auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim – selbst Anwalt – zeigte sich verwundert: „Das Urteil steht in ­keinem Verhältnis zur Traumatisierung , die die Kinder erlitten haben“, sagt er. Jarolim geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft erneut Rechtsmittel einlegen wird.

Vorwurf: Das ist eine
Zwei-Klassen-Justiz

Der Verein „Autonome Österreichische Frauenhäuser“ reagierte empört, Gewalt an Kindern werde verharmlost. Der Verein sprach aufgrund der Prominenz des Arztes – sein Bruder ist Nationalratsabgeordneter – von einer Zwei-Klassen-Justiz.

Was unterging: Die Geldstrafe beträgt 480 Tagsätze, was mehr als einem Jahr ­Gefängnis entspricht. Die Summe ist nur deshalb so niedrig, weil der gesperrte Mediziner von Notstands­hilfe lebt und deshalb nur vier Euro pro Tag angesetzt wurden. Die Kinder sprachen immerhin von einer „ersten späten Genugtuung“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

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