"Sklave" vor Gericht

Brutaler Domina-Mord: Lebenslang für 29-Jährigen

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»Sklave« stand vor Gericht +++ Bluttat nach abgewiesenem Heiratsantrag ++ Unbeteiligter starb 

Im Straflandesgericht Graz ist am Freitag ein Oberösterreicher wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin und fahrlässiger Tötung im Zuge eines Autounfalls zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll die Frau im April 2023 durch zahlreiche Stiche getötet haben. Dann stieß er mit einem Pkw zusammen, dessen Lenker starb. Angeklagt war zweifacher Mord, doch die Geschworenen entschieden anders. Das Gericht verfügte auch eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

Die Beziehung des angeklagten Oberösterreichers und des Opfers wurde am zweiten Verhandlungstag nochmals kurz beleuchtet, als ein guter Freund der Getöteten als Zeuge befragt wurde. Er schilderte, dass die Frau, die als Domina gearbeitet und den 29-Jährigen als Kunden kennengelernt hatte, auch privat eine diesen Neigungen entsprechende Partnerschaft mit dem Mann geführt hat. Der Beschuldigte hatte angegeben, er habe mit der Frau eine "echte Beziehung" geführt, er wollte ihr auch einen Heiratsantrag machen. "Den hätte sie nie angenommen, er war nicht der Typ Mann, auf den sie sonst gestanden ist", war der Zeuge überzeugt.

Zur Bluttat war es gekommen, als die Frau im Zuge eines Streites den Mann aufforderte, die Wohnung zu verlassen. Da nahm der Oberösterreicher ein Messer und stach immer wieder auf sein Opfer ein. Anschließend setzte er sich ins Auto und raste laut Anklage in suizidaler Absicht in ein entgegenkommendes Fahrzeug. Er selbst wurde schwer verletzt, der andere Lenker starb noch an der Unfallstelle.

Tötungshandlung im Affekt 

Verteidiger Gerald Ruhri sah in den Taten eine "Tötungshandlung im Affekt" und "grob fahrlässiger Tötung". Sein Mandant habe bei dem Unfall das Lenkrad mit der linken Hand gehalten und um 180 Grad gedreht, um eine Wunde am Unterarm anzuschauen. Das konnte der Verkehrssachverständige Peter Vyskocil aufgrund der Spurenlage nicht nachvollziehen. "Es ist von einem abrupten Spurenwechsel auszugehen", meinte er und ergänzte: "Eine unbewusste Auslenkbewegung ist fahrtechnisch auszuschließen."

Weil der Verkehrssachverständige am Unfallort den Polizeibeamten gegenüber eine erste Einschätzung der Sachlage in Richtung "kein herkömmlicher Unfall" geäußert haben soll, beantragte der Verteidiger, den Gutachter wegen Befangenheit abzulehnen. Doch das Gericht lehnte den Antrag ab.

Die klinische Psychologin Anita Raiger beschrieb ausführlich Kindheit und Jugend des Angeklagten, den sie als "sehr ängstlichen Menschen" und "emotional instabil" einstufte. Seine Freundin habe er zwar als Domina kennen gelernt und für den Kontakt zunächst bezahlt, sie sei aber der einzige Mensch gewesen, der ihm bei seinen Panikattacken helfen konnte und von dem er sich beachtet fühlte. Als sie ihm gegenüber mit Gleichgültigkeit reagierte, "da ist es gekippt". Ein Risiko für andere sei er nicht unbedingt, für eine künftige Intimpartnerin aber sehr wohl, sofern er nicht behandelt werde.

Persönlichkeitsstörung  

Der psychiatrische Gutachter Manfred Walzl bescheinigte dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Anteilen und attestierte ihm für seine Tathandlungen "eine verminderte, im Prinzip jedoch erhaltene Zurechnungsfähigkeit".

Die Geschworenen berieten mehr als drei Stunden. Im Fall der getöteten Frau entschieden die Laienrichter, dass es sich um Mord gehandelt habe. Doch im zweiten Fall glaubten die Mehrheit dem Angeklagten, dass der Zusammenstoß nicht beabsichtigt war. Der 29-Jährige hatte erklärt, er habe zwar nach der Tötung seiner Freundin Suizid begehen wollen, aber nicht auf diese Weise. Der verheerende Crash sei wegen einer Verletzung am Arm, der er zu viel Aufmerksamkeit geschenkt habe, passiert. Das Urteil lautete auf lebenslange Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum und ist nicht rechtskräftig.

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