Schaden in Millionenhöhe entstanden

Prozess-Beginn nach Brückeneinsturz in Frohnleiten

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Nach einem Brückeneinsturz in Frohnleiten begann nun der Prozess in Graz.

Graz. Nach dem Einsturz einer in Bau befindlichen Brücke der Brucker Schnellstraße (S35) im Februar 2015 in Frohnleiten hat am Donnerstag der Prozess in Graz begonnen: Sieben Planer und Projektleiter müssen sich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten. Fünf von ihnen wiesen die Schuld von sich, zwei gestanden eine Mitverantwortung ein und streben eine Diversion an.

Die Brücke war damals wenige Sekunden nach der Durchfahrt eines Personenzuges auf die Gleise der ÖBB gestürzt und hat Schaden in Millionenhöhe verursacht. Verletzt wurde niemand, aber eine beträchtliche Gefahr ging vom Einsturz aus. In knapp fünf Jahren Ermittlungen wurden Gutachten erstellt und knapp zwei Dutzend Beteiligte befragt. Beschuldigt werden nun sieben Techniker im Alter von 44 bis 70 Jahren - allesamt Ingenieure, Diplomingenieure und leitende Mitarbeiter.

Richter Andreas Biegl leitete den Prozess am Bezirksgericht Graz-West ein: "Es geht um eine höchst komplexe technische Sache." 27 Firmen waren am Bau und der Planung der Brücke beteiligt. Entsprechend lange habe das Ermittlungsverfahren bisher schon gedauert. Es gehe aber nicht nur um die Frage der Fahrlässigkeit, sondern auch um Regressängste, die bei den Angeklagten wohl bestehen. Er mahnte zum Auftakt, dass die Beschuldigten "über den Tellerrand" schauen mögen. Viele Züge fuhren unter der Baustelle durch. Er sprach mögliche Diversionen an. Außerdem betonte er: "Es war kein Vorsatz, sondern es handelt sich um ein Fahrlässigkeitsdelikt und mehrfache Unachtsamkeit im Team. Es war eine unglückliche Verkettung von Umständen, die zum Einsturz führte."

Staatsanwalt Hansjörg Bacher unterstrich den "komplexen Strafantrag" und beschrieb als Ursache eine geänderte Herstellungsmethode. Der Bauablauf sei geändert, aber nicht allen Beteiligten kommuniziert worden. "Es war Unterlassen der gebotenen Sorgfalt." Seiner Ansicht nach sind die Gutachten schlüssig und daher auch Grundlage der Anklage. "Der Schaden wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingetreten, wenn mit allen an der Planung und am Bau Beteiligten eine lückenlose Koordination stattgefunden hätte", so Bacher. Er brachte ebenfalls diversionelle Einigungen als Option ins Spiel.
 

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