Zehn Jahre Haft

Steirer filmte Freundin nach Misshandlung

Teilen

Der 22-Jährige wurde wegen Mordversuch und Vergewaltigung verurteilt.

Wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung ist am Montagabend im Grazer Straflandesgericht ein Oststeirer zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Sommer 2010 seiner Freundin mehrere Stichwunden in den Hals zugefügt und sie auch vergewaltigt haben. Der Angeklagte war zu diesen Punkten nicht geständig und verweigerte jede Aussage vor dem Geschworenensenat (Vorsitz: Gudrun Schmitt). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Jede Aussage verweigert
Bei der Verhandlung wirkte der 22-Jährige in seinem Kapuzensweater klein, schmächtig und eher schüchtern. Er wollte keinerlei Aussage machen, angeblich kann er sich an die Tat selbst gar nicht erinnern. Mit 16 Jahren war der Beschuldigte nach Graz gekommen und hatte ohne Arbeit oder ordentliche Unterkunft als Punk gelebt. Er lernte seine Freundin kennen, die ebenso wie er viel trank, und zog mit ihr zusammen in eine Wohnung. Seine Eifersucht ließ ihn immer wieder ausrasten, er schlug und malträtierte das Mädchen mehrmals. Im Juni vorigen Jahres wollte sie einen Schlussstrich ziehen. Doch als sie ihm das sagte, drehte er durch und ging mit der Schere auf sie los.

Misshandlungen
Staatsanwalt Rudolf Fauler schilderte, wie der Angeklagte seine Freundin immer wieder geschlagen und misshandelt hatte, sie vergewaltigte und ihr schließlich mit der Schere viermal in den Hals gestochen hatte. Die Stiche waren harmlos, doch bei seiner Einvernahme erklärte er, dass er seit zwei Jahren mit dem Gedanken spiele, sie zu töten. Sein Anwalt betonte: "Für ihn war und ist es die große Liebe." Zu der Gewalttat sei es laut Verteidiger nur gekommen, weil er seine "Hilflosigkeit spürte".

Filmte Frau
Nach einem seiner Übergriffe filmte er sogar die Frau, wie sie am Boden lag und weinte. Dazu schilderte er - übrigens sehr gewählt und keineswegs schüchtern - in völlig emotionsloser Art und Weise, was sich abgespielt hatte. Dabei zeigte die Kamera immer wieder das mit Jalousien nach außen verschlossene Fenster, im Hintergrund hörte man die Frau weinen.

Doch Gerichtspsychiater Friedrich Rous sah bei ihm "keine Gefährlichkeit", wiewohl er "schizoide, emotional unstabile Anteile" aufweise. Trotzdem stufte er ihn als zurechnungsfähig ein.

Nicht rechtskräftig
Die Geschworenen befanden den 22-Jährigen mit 7:1 Stimme schuldig des Mordversuchs. In Bezug auf die Vergewaltigung waren die Laienrichter einstimmig für einen Schuldspruch. Weder der Angeklagte noch der Staatsanwalt gaben eine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.