Geldstrafe, bedingte Haft, Verbandsgeldbuße sowie 100.000 Euro Zahlung an die Republik Österreich.
Graz - Ein steirischer Winzer wurde am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht nach vier Jahren Prozess nicht rechtskräftig wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu 2.400 Euro Geldstrafe und zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Außerdem soll er 100.000 Euro an die Republik Österreich und eine Verbandsgeldstrafe von 3.500 Euro zahlen. In seinem Schilcher wurde Ribiselmus nachgewiesen. Der Angeklagte sprach von Sabotage oder Verunreinigung, was der Gutachter aber ausschloss.
Die "steirische Antwort auf Bellini" hätte es werden sollen, tatsächlich wurde es ein finanzielles Debakel. Bei dem renommierten Winzer wurden im Schilcher Spuren von Ribiselmus gefunden. Damit war die Bezeichnung "Wein" verboten und er hätte es deshalb nur als "weinhaltiges Getränk" verkaufen dürfen. Der Angeklagte gab an, nie Fruchtmus in seine Produkte gemischt zu haben. Er vermutete einen Sabotageakt von neiderfüllten Konkurrenten, oder allenfalls eine Verunreinigung. In seinem Betrieb stellte er nämlich auch Ribiselmus her, welches man aber extra in Gläser abgefüllte.
"Wir haben alles zurückgeholt"
Zur Demonstration brachte er einen Geschenkkarton zur Verhandlung mit: Zwei Flaschen Schilchersekt und eben ein Gläschen Ribiselmus befanden sich darin und hätten einen ähnlichen Drink wie den berühmten Bellini ergeben sollen.
Dass sich in seinen Schilcher-Produkten Fruchtmus befand, war aufgeflogen, weil bei einer Kontrolle Spuren von Weindirektträger-Farbstoff gefunden wurde. Das hätte lediglich eine Verwaltungsstrafe von 200 bis 250 Euro nach sich gezogen. Der Weinbauer selbst schickte aber zur Abklärung weitere Proben an ein Labor. Dort wurde dieser Stoff zwar nicht mehr gefunden, dafür aber die Spuren von Ribisel. "Niemand, der etwas zu verbergen hat, wird so etwas tun", war der Verteidiger überzeugt.
Der Beschuldigte handelte sofort: "Wir haben alles zurückgeholt, von Burgenland bis Vorarlberg", erzählte der Angeklagte. Die Firma Spar habe ihn komplett ausgelistet, mit allen Produkten, nicht nur mit dem verdächtigen Schilcher. Im Vorjahr habe sein Betrieb einen Verlust von 50.000 Euro gemacht, heuer habe man zumindest auf eine ausgeglichene Bilanz gehofft. "Wie schaut es jetzt durch Corona aus?", fragte Richterin Elisabeth Juschitz. "Düster", antwortete der Befragte. Derzeit laufe der Vertrieb vor allem online und über einige Händler, die die Gastronomie beliefern würden.
Zusatz von Ribiselmus nicht schädlich
Der Sachverständige führte aus, dass man die beanstandeten Produkte nicht als Wein bezeichnen hätte dürfen. Man müsste diesen demnach als "weinhaltiges Getränk" deklarieren. Der Zusatz von Ribiselmus sei in keiner Weise gesundheitsschädlich gewesen, die größte Veränderung sei beim Geruch bemerkbar gewesen. Die Sabotage-Version schien der Richterin nicht logisch: "Wenn ich jemandem schaden will, mache ich etwas, das sofort auffällt. Ich würde auch eher versuchen, das Produkt zu verschlechtern, nicht zu verbessern."