Blutspuren-Analyse korrigiert

Stiefbruder erschossen: Linkes Ohr Hauptblutungsquelle

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Schusskanal für Sachverständigen mit Darstellung des Angeklagten in Einklang.

Gerichtsmediziner Christian Reiter hat am Dienstagabend im Mordprozess gegen den Wiener Banker, der seinen Stiefbruder erschossen hat, die Blutspurenmuster-Analytikerin Silke Brodbeck korrigiert. Die Hauptblutungsquelle war demnach das linke Ohr und nicht - wie von Brodbeck dargelegt - das linke Auge. Für Reiter war der Schusskanal mit der Darstellung des Angeklagten in Einklang zu bringen.

"Nahschuss, ein paar Lauflängen entfernt"

Das Projektil hatte Eric J. knapp oberhalb der linken Augenbraue getroffen. Laut Reiter handelte es sich um einen "Nahschuss, ein paar Lauflängen entfernt". Zunächst wurde das Auge aus der Augenhöhle "herausgeschleudert und ist geplatzt", sagte Reiter. Starke Blutungen bewirkte das dem Gerichtsmediziner zufolge zunächst aber nicht: "Es wurde nur die Augapfelarterie beschädigt."

Das Projektil drang in weiterer Folge bis zum Felsenbein vor, wo das Mittelohr liegt. Dort befindet sich eine der dicksten Venen, die für den Hauptabfluss des Gehirns zuständig ist. Das Projektil legte das Mittelohr frei, das Trommelfell riss, eine großflächige Blutung setzte ein. "Schwallartig, es ist nicht gespritzt", führte Reiter aus, wobei den Geschworenen zur Illustration seiner Ausführungen die Tatortmappe mit Bildern der Leiche überreicht wurde.

Laienrichterin überfordert

Eine Laienrichterin war damit überfordert. Ihr wurde übel, die Verhandlung musste kurz unterbrochen werden. "Tut mir leid, das war nicht meine Absicht", entschuldigte sich Reiter bei der Laienrichterin, die sich rasch erholte.

Der Angeklagte hatte in seiner Einvernahme geschildert, er sei seinem Stiefbruder unmittelbar gegenüber gesessen, habe vermutlich ein Bein über das andere geschlagen und die Pistole auf dem Knie abgelegt. Dann habe sich unabsichtlich der Schuss gelöst. Der festgestellte Schusskanal sei mit dieser beschriebenen Haltung "in Deckung zu bringen", betonte Reiter. Er ging davon aus, dass der Getötete fast parallel zur Küchenfront saß, den Kopf leicht nach rechts Richtung Brust geneigt bzw. gesenkt hatte und dann links wegsackte. Brodbeck hatte demgegenüber zuvor erläutert, der Getötete wäre wahrscheinlich links Richtung Küchentisch ausgerichtet gewesen.

Auf diesen Widerspruch angesprochen, meinte Reiter, bezogen auf Brodbecks Hypothese: "Dann hätte ich Blutverunreinigungen auf der Schulter links erwartet. Und die liegen nicht vor." Die Verhandlung soll morgen, Mittwoch, abgeschlossen werden. Es wird um 10.00 Uhr mit einer Zusammenfassung der Verfahrensergebnisse fortgesetzt. Danach folgen bereits die Schlussplädoyers.

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