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Rund um die geplante Corona-Impfpflicht ab Februar spalten sich die Geister. 

Österreich. Die neue Omikron-Variante erhitzte eine große Diskussion rund um die geplante Corona-Impfpflicht ab Februar: Der Epidemiologe Gerald Gartlehner meinte etwa, dass man die Impfpflicht überdenken müsse, da nach der Omikron-­Welle ein stärkeres Ausmaß an Immunität in der Bevölkerung vorhanden sein werde. Auch die Sozialpartner übten in diesem Zusammenhang ­Kritik:
Rechtseingriff. Sie mahnten die Regierung zu beobachten, ob der mit der Impfpflicht verbundene Grundrechtseingriff angesichts von Omikron noch verhältnismäßig ist, „oder ob das Ziel auch mit gelinderen Mitteln erreicht werden kann“.

Infektionsschutz. Der größte Kritikpunkt vieler: Die Impfung schütze fast gar nicht vor einer Omikron-Infektion, so auch FPÖ-Chef Herbert Kickl. Für ihn sei die Impfpflicht weder rechtlich noch medizinisch haltbar. Er schoss gegen das „eiserne Festhalten“ an Nehammers „Impfzwang“. Für SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner ist die Impfpflicht dennoch „aus heutiger Sicht sinnvoll“, wie sie am Mittwochabend in einem TV-Interview erklärte.

Durchrauschen. Die Strategie, das Virus „durchrauschen“ zu lassen, was zu ­einer „höheren Durchseuchung“ führe, hält die Sozialdemokratin für „falsch und medizinisch wie ethisch nicht vertretbar“. Das führe laut der SP-Parteichefin zu „vollen Spitälern und vielen Toten“.
Festhalten. Auch für Bundeskanzler Karl Nehammer ist klar: „Die Impfpflicht wird kommen.“ Kritik angesichts der Omikron-Variante weist der ÖVP-Chef strengstens zurück. „Alle Experten sind sich über die hohe Schutzwirkung auch gegen Omikron und Hospitalisierungen einig“, erklärte er.

Wirkung. Analysen der Gecko-Kommission geben ihm recht: Die Booster-Impfung schützt laut deren Bericht zu 90 % vor ­einem Spitalsaufenthalt – sogar zu 95 Prozent vor der Intensivstation.

Klarheit. Auch beim Corona-Gipfel am Donnerstag berichteten Insider, dass die Impfpflicht, allen voran durch die einstimmig klare Meinung der Experten, bereits beschlossene Sache sei. Der Weg für Verfassungsministerin Karoline Edtstadler scheint also doch schon geebnet.
 

So soll das Gesetz in Kraft treten

Impfpflicht-Gesetz: Das ist der Fahrplan bis Anfang Februar

Trotz der heftigen Diskussionen soll das Gesetz Anfang Februar in Kraft treten.

  • Frist. Die Begutachtungsphase für den Gesetzesentwurf läuft noch bis 10. Jänner. Bis dahin können noch Stellungnahmen abgegeben werden.
     
  • Zuständigkeit. Da das Gesundheitsministerium den Gesetzesentwurf eingebracht hat, liegt dort auch die formale Zuständigkeit für das Impfpflicht-Gesetz.
     
  • Stellungnahmen. Bis zum 10. Jänner können auf der Parlamentswebseite Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Bislang sind über 82.000 solcher Stellungnahmen eingegangen. Diese werden vom Gesundheits­ministerium ausgewertet und überprüft. Danach könnte es zu etwaigen Überarbeitungen des Entwurfs kommen. Kippen können sie das geplante Gesetz allerdings nicht.
     
  • Gesundheitsausschuss. Am 17. Jänner tagt der Gesundheitsausschuss im Parlament. Dort könnte der Entwurf nochmals angepasst werden.
     
  • Plenum. Am 20. Jänner kommt der Nationalrat zu seiner Sitzung zusammen. Das wäre auch die letzte Chance für Abänderungen am Gesetzesentwurf. Dort soll das Impfpflicht-Gesetz schließlich formell beschlossen werden. Dann könnte die Impfpflicht wie geplant ab Anfang ­Februar in Kraft treten.
     
  • Bundesrat. Als letzter parlamentarischer Schritt soll auch der Bundesrat bei seiner Sitzung am 3. Februar grünes Licht für das neue Gesetz geben. 
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