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21 Opfer

Syrische Folterknechte suchten in Österreich um Asyl an

Die beiden Männer sollen in ihrer Heimat dafür verantwortlich gewesen sein, dass Zivilisten gefoltert und misshandelt wurden.

Die Wiener Staatsanwaltschaft hat gegen zwei Syrer, es handelt sich um einen ehemaligen Brigadegeneral des Allgemeinen Syrischen Geheimdienstes sowie um den ehemaligen Leiter der Ermittlungsabteilung der Kriminalpolizei der Stadt Ar Raqqa, Anklage erhoben. 

Beide hatten 2015 um Asyl angesucht und leben derzeit in Österreich.

Vorgeworfen wird den Beschuldigten Folter, schwere Körperverletzung, schwere Nötigung und geschlechtliche Nötigung. Sie sollen laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Wien als Amtsträger des ehemaligen Regimes unter Bashar al-Assad Straftaten gegen die syrische Zivilbevölkerung, nämlich gegen Zivilpersonen, die in Haft waren, begangen zu haben. 

Mit Folterinstrumenten Geständnisse erzwungen

Dabei sollen sie vor nichts zurückgeschreckt haben. Die Opfer sollen unter Anwendung von Folterinstrumenten zum Teil massiv körperlich misshandelt worden sein, um aus ihnen für sie nachteilige Geständnisse oder Aussagen zu erzwingen. Im Fall eines Gefolterten soll es sogar zu sexueller Gewalt gekommen sein.

Die beiden angeklagten Syrer sollen für die Festnahme von Zivilpersonen sowie deren Inhaftierung und anschließende Einvernahme durch eine im Rahmen der Sicherheitskräfte gebildete Kommission organisatorisch verantwortlich gewesen sein und zum Teil auch selbst Tätlichkeiten gegen Personen gesetzt haben.

Bisher konnten 21 Opfer des Folter-Duos ausfindig gemacht werden, welche sich aufgrund der erlittenen Verletzungen mit teilweise schweren Dauerfolgen dem Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben.  

Das Strafmaß beträgt jeweils von einem bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, die Angeklagten haben das Recht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben.

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