Nun starten Beamte

Tierschützer-Prozess: Einvernahmen beendet

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Am morgigen Donnerstag sollten dann die ermittelnden Beamten am Wort sein.

Im Wiener Neustädter Prozess gegen 13 Tierschützer wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation sind am Mittwoch die Einvernahmen der Angeklagten abgeschlossen worden. Musik einer Kundgebung vor dem Landesgericht begleitete das Geschehen im Gerichtssaal. Der dreizehnte Verhandlungstag stand im Zeichen der Befragung des Dreizehntangeklagten, der 41-Jährige ist Geschäftsführer des Vereins Gegen Tierfabriken (VGT). Morgen, Donnerstag, sollten dann die ermittelnden Beamten am Wort sein.

Zu falschen Aussagen angestiftet?
Der 41-jährige Wiener soll nach Ansicht des Staatsanwalts dazu angestiftet haben, vor Gericht falsche Zeugenaussagen zu machen. Dazu wurden ihm Mails vorgelegt, in denen er schrieb, man müsse sich vom Konzept der Wahrheit verabschieden und sich stattdessen an die Glaubwürdigkeit halten. Er habe damit lediglich ausdrücken wollen, dass man darauf achten müsse, ob die Wahrheit auch beweisbar und für Außenstehende nachvollziehbar sei, meinte der Beschuldigte am Mittwoch vor Gericht.

Thema war einmal mehr das Verhältnis zwischen VGT und Basisgruppe Tierrechte (BAT), insbesondere die Kontakte zwischen dem VGT-Geschäftsführer und dem Siebentbeschuldigten. Diese hätten sich lediglich auf die Betreuung des Hundes "Otto" des Siebentangeklagten bezogen, gab der 41-Jährige an. Seine Lebensgefährtin habe sich während der Abwesenheit des BAT-Mitgliedes um Otto gekümmert, in diesem Rahmen sei er für seine Freundin eingesprungen und habe zweimal in der Wohnung des Beschuldigten übernachtet.

Handypool für die Jagdsaison
Stellung nehmen musste der 41-Jährige auch zum Wertkarten-Handypool des VGT. Die Geräte habe man für Jagdsabotagen und Tiertransporterrecherchen angekauft, weil die langwelligen Funkgeräte aufgrund der strengen rechtlichen Bestimmungen nicht geeignet seien, erklärte er. Weil die Aktivisten bei solchen Aktionen räumlich gesehen sehr verstreut wären, seien sie notwendig, um Kontakt zu halten. Zum Einsatz kamen die Handys aber nicht - zum Zeitpunkt der Anschaffung war keine Jagdsaison, dann wurden sie beschlagnahmt.

Am Nachmittag wurden dem Beschuldigten etliche E-Mails vorgehalten, die u.a. Äußerungen über Sachbeschädigungen und die Erfolge von Anschlägen enthielten. Sachbeschädigungen seien nie sein Weg gewesen, sagte er dazu und verwies auf den Zusammenhang der einzelnen Aussagen. Es gebe auch keine Doppelstrategien.

USB-Stick in den Socken
Warum er einen USB-Stick, der bei ihm sichergestellt wurde, bei der Polizei wieder an sich genommen und in seinem Socken versteckt habe, wollte Richterin Sonja Arleth wissen. "Ich wollte ihn mitnehmen, weil da Daten (Anm.: Kontakte zu Mitgliedern und Spendern des Vereins, etc.) darauf waren, die ich gebraucht habe für meine Arbeit", erklärte der Wiener. Wären es für ihn verfängliche Dateien gewesen, hätte er den Stick zerstört statt ihn einzustecken, betonte er.

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