32-Jährige hatte ihr Baby beim Baden getötet. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Eine 32-Jährige, die im November vergangenen Jahres im Krankenhaus in Zams beim Baden ihr 14 Tage altes Baby getötet haben soll, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Frau wurde von einem Geschworenengericht am Dienstag in Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt.
Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Frau war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.
Die Entscheidungen, dem Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft zuzustimmen als auch die Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung, fielen einstimmig aus. Die 32-Jährige hatte sich am Anfang der Verhandlung schuldig bekannt, beteuerte aber, ihren Sohn nicht vorsätzlich getötet zu haben.